Neue Maßnahmen im FAKT II

BADEN-WÜRTTEMBERG

Wie der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk am 20. Oktober mitteilte, honoriert das Ministe­rium ab 2026 die Bewirtschaftung von Weinbausteillagen und kleinen Schlägen durch zwei neue Maßnahmen im Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II) und vereinfacht die FAKT-­Antragstellung.
Förderung für kleine Strukturen und Steillagen
Für das Antragsjahr 2026 sind im Einzelnen folgende Neuerungen vorgesehen:
  • Förderung kleiner Strukturen (A3): Förderfähig sind alle Schläge des Ackerlands und der Dauerkulturen, die mindestens 0,01 ha und höchstens 0,5 ha groß sind. Der Fördersatz beträgt dabei 70 €/ha.
  • Bewirtschaftung von Weinbausteillagen (C2): Gefördert wird dabei die Bewirtschaftung abgegrenzter Weinbausteillagen (min. 30 % Hangneigung). Eine Kombination mit der Maßnahme „Handarbeitsweinbau“ ist nicht möglich. Der Fördersatz beträgt 1.000 €/ha.
Die geplanten Änderungen des FAKT II ab 2026 stehen noch unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission. Weitere Infos zu FAKT II gibt es hier: https://foerderung.landwirtschaft-­bw.de/pb/FAKT-II. red