Wie der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk am 20. Oktober mitteilte, honoriert das Ministerium ab 2026 die Bewirtschaftung von Weinbausteillagen und kleinen Schlägen durch zwei neue Maßnahmen im Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II) und vereinfacht die FAKT-Antragstellung.
Förderung für kleine Strukturen und Steillagen
Für das Antragsjahr 2026 sind im Einzelnen folgende Neuerungen vorgesehen:
- Förderung kleiner Strukturen (A3): Förderfähig sind alle Schläge des Ackerlands und der Dauerkulturen, die mindestens 0,01 ha und höchstens 0,5 ha groß sind. Der Fördersatz beträgt dabei 70 €/ha.
- Bewirtschaftung von Weinbausteillagen (C2): Gefördert wird dabei die Bewirtschaftung abgegrenzter Weinbausteillagen (min. 30 % Hangneigung). Eine Kombination mit der Maßnahme „Handarbeitsweinbau“ ist nicht möglich. Der Fördersatz beträgt 1.000 €/ha.
Die geplanten Änderungen des FAKT II ab 2026 stehen noch unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission. Weitere Infos zu FAKT II gibt es hier: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/FAKT-II. red