Neuerungen im Gebiet

Rheingau

Foto: Isabelle Willersinn

Mitte Juni lud Weinbaupräsident Peter Seyffardt zu einer Pressekonferenz ein, um über aktuelle Themen im Rheingau zu informieren.

So wurde am 10. April eine Schutzgemeinschaft im Rahmen der Mitgliederversammlung gegründet. Diese vertritt in der Besetzung die wirtschaftliche Situation des Weinanbaugebietes Rheingau und bedeutet einen Zugewinn an Selbstverantwortung für die Erzeuger. Die Schutzgemeinschaft setzt sich aus dem Vorstand des Rheingauer Weinbauverbandes zusammen, wie auch dem VDP.Rheingau, einem Vertreter der Rheingauer Sektkellereien und Vertretern aus den Bereichen unterer, mittlerer und oberer Rheingau.

Umweltschonenden Weinbau verbessern

Seit vielen Jahren gilt bereits der umweltschonende Weinbau als solidarisches Ziel der Rheingauer Winzer. Nachweislich ist nun auch, dass dadurch die Stickstoffbelastung im Boden kontinuierlich zurückgeht. „Die neue Düngeverordnung greift daher nur auf, was im Rheingau bereits viele Jahre praktiziert wird“, so Seyffardt. Der umweltschonende Weinbau solle künftig zertifiziert werden, um die Vorreiterrolle im umweltbewussten Wirtschaften mit der Natur auszubauen. Verschiedene Maßnahmen zu den Themen Pflanzenschutz, Bodenpflegesysteme und Biodiversität wurden in einem Paket mit den Winzern erarbeitet. So soll der Weinbau noch ökologischer ausgerichtet werden, aber gleichzeitig für die Winzer der guten fachlichen Praxis entsprechen.

Keine Zersiedlung durch aussiedelnde Weinbaubetriebe

Das betriebliche Wachstum macht es notwendig, dass die Weingüter auch ein räumliches Wachstum benötigen. Wichtig dabei ist immer das konstruktive Gespräch zwischen Betriebsinhaber und Kommune, die die Zulässigkeit eines privilegierten Vorhabens im Außenbereich prüft. „Laut einer internen Umfrage hat die Mehrzahl der Rheingauer Winzer keine Ambitionen in die Weinberge umzusiedeln“, so Peter Seyffardt. Die große Angst, dass eine Zersiedlung stattfinde, bleibe damit unbegründet.

Erhöhung der Beiträge

Das Hessische Gesetz über die Erhebung einer Abgabe für die gebietliche Absatzförderung von Wein wurde in Abstimmung mit dem Rheingauer Weinbauverband novelliert. Die Absatzförderung erfolgt seit den 70er Jahren zentral und ohne eine bisherige Erhöhung durch herkunftsbezogene gemeinschaftliche Werbemaßnahmen. Um in dem immer größer werdenden Wettbewerb bestehen zu können, aber auch zeitlich eine Entbürokratisierung vornehmen zu können, wird die Bagatellgrenze für die Erhebung von Betriebsgrößen ab 2019 von 5 Ar auf 10 Ar abgehoben. Gleichzeitig wird dies durch eine moderate Anhebung der Abgabe von bislang 0,87 €/Ar auf 1,00 €/Ar vorgenommen. „Nur im Gemeinschaftsmarketing können wir die konsequente Qualitätsorientierung unserer Betriebe in eine optimale werbliche Darstellung und Vermarktung, eine positive Imagebildung und Absatzentwicklung darstellen“, begründet Peter Seyffardt. wbv