Rheinland-Pfalz: Öko-Kontrollstellen: Beauftragung von Subunternehmern

Foto: Bernhard Schandelmaier
Da es im ungünstigsten Fall wieder zur schnellen Rotweinlese im Bereich der frühen Rebsorten kommen kann und damit verbunden eine eventuell ungeplante Erhitzung der Maische vorgenommen werden muss, sollte darauf geachtet werden, dass externe Unternehmen, die mit einem Verarbeitungsschritt (Erhitzen, Filtrieren, Abfüllen, Versekten) beauftragt werden, vorab der zuständigen Öko-Kontrollstelle zu melden sind. Diese Unternehmen sollten ebenfalls öko-zertifiziert sein. Auch die Anmietung mobiler Anlagen sollte der Öko-Kontrollstelle gemeldet und entsprechende Maßnahmen zur Kontaminationsvermeidung getroffen werden.
Beratung Öko-Weinbau, DLR Oppenheim