Online: Anträge auf Steillagenförderung

SACHSEN

Für die Förderung zum Erhalt von Rebflächen in Steillagen können Winzer in Sachsen jetzt Anträge stellen. Das Verfahren wurde am 27. September vom Dresdener Landwirtschaftsministerium freigeschaltet. Anträge können bis zum 31. Dezember eingereicht werden. Die Unterlagen sind nach Angaben des Ministeriums auf dem Förderportal Umwelt, Landwirtschaft, Ländlicher Raum und Forsten zu finden.
Förderung unterstützt Steillagenwinzer
Mit der Förderung sollen Winzer unterstützt werden, die brachgefallene oder vom Brachfallen bedrohte Steillagenweinbauflächen übernehmen und als Bewirtschafter in die Weinbaukartei des Freistaats eingetragen sind. Voraussetzung für die Förderung sei, dass die bewirtschaftete Gesamtfläche des Winzers – einschließlich Vorgewende, Treppen und Stützmauern – nach der Übernahme mindestens 1 000 m2 umfasse. Die Höhe der Zuwendung betrage 1,50 Euro/m2 und sei auf 4 500 Euro pro Antragsteller pro Jahr begrenzt. Die Zusammenfassung von mehreren Teilflächen zu einem Antrag sei zulässig. Finanziert werde die Förderung aus Landesmitteln. Thomas Schmidt, Landwirtschaftsminister Sachsen, hob hervor, dass der Erhalt der Weinberge an der Elbe mit hohem Aufwand verbunden sei. Die Arbeit sei auch eine Grundlage für den Tourismus der Region. age