Paris darf Ausgleich für Frostschäden zahlen

Frankreich

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der französischen Landwirtschaft, die während der Frostperiode vom 4. bis 14. April 2021 Frostschäden in ihren Kulturen zu beklagen hatten, können jetzt auf finanzielle Unterstützung hoffen. Die Europäische Kommission genehmigte im Rahmen der EU-Beihilfevorschriften eine Unterstützung der Pariser Regierung.
170 Mio. Euro für Frostgeschädigte
Vorgesehen ist, dass die von den betroffenen Landwirten zu entrichtenden Sozialbeiträge im Rahmen der zulässigen Höchstgrenzen von staatlicher Seite übernommen werden. Dabei geht es um einen Gesamtbetrag von 170 Mio. Euro. Diese Form der Beihilfe soll nach den Regierungsplänen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugutekommen, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind. Dies betrifft insbesondere Betriebe mit Ackerbau, Dauerkulturen, Mischkulturen sowie Wein-, Obst- und Gemüseanbau. Auch Gartenbauer und Imker sollen die Sonderhilfen aus Paris erhalten.
Die Brüsseler Kommission willigte ein, dass die Finanzhilfen zusätzlich zu den bereits von Versicherungen an die Geschädigten geleisteten Zahlungen und in Kombination mit zwei Regelungen über die Entschädigung bei Naturkatastrophen in der Landwirtschaft gewährt werden dürfen. Aber Frankreich müsse garantieren, dass eine zu erwartende Wettbewerbsverzerrung am EU-­Binnenmarkt auf ein Minimum beschränkt werde. age