Parkinson für Winzer jetzt Berufskrankheit

Bundesarbeitsministerium

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) beim Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat eine wissenschaftliche Empfehlung für eine neue Berufskrankheit „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ beschlossen. Der Empfehlung gingen 14 Jahre intensive Beratungen voraus, in dessen Verlauf viele internationale wissenschaftliche Studien ausgewertet wurden.
Voraussetzungen der Berufskrankheit sind:
Diagnostiziertes primäres Parkinson-Syndrom ohne sekundäre Genese (die Erkrankung darf nicht Folge einer anderen Grunderkrankung sein)
Erfüllung einer Dosis von mindestens 100 trendkorrigierten Anwendungstagen mit Stoffen aus einer der drei Gruppen (Herbizide, Fungizide oder Insektizide) durch eigene Anwendung
Die Anerkennung als Berufskrankheit kommt bei Personen in Betracht, die Herbizide, Fungizide oder Insektizide langjährig häufig beruflich angewendet haben, durch Vor- und Nacharbeit der Ausbringung, eigene Ausbringung oder Störungsbeseitigung bei der Ausbringung. Betroffen sind voraussichtlich landwirtschaftliche Unternehmer, mitarbeitende Familienangehörige sowie Beschäftigte. Auch andere Berufsgruppen könnten betroffen sein, wenn sie in ihrem Arbeitsleben entsprechenden Belastungen ausgesetzt waren (Nebenerwerbslandwirte).
Mit der Empfehlung des Sachverständigenbeirats besteht für Unfallversicherungsträger und Gutachter eine einheitliche, wissenschaftliche Grundlage für die Prüfung entsprechender Fälle. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen kann die Erkrankung bereits vor Aufnahme in die Berufskrankheitenverordnung als Wie-Berufskrankheit nach § 9 Absatz 2 Siebtes Buch Sozial­gesetzbuch anerkannt werden. Die Leistungen bei Anerkennung einer Wie-Berufskrankheit sind dieselben wie bei einer Berufskrankheit, die in die Verordnung aufgenommen wurde.
Obwohl Parkinson zu den häufigsten Nervenkrankheiten gehört, sind die Ursachen nicht abschließend geklärt. Weltweit nimmt die Zahl der Erkrankten stark zu. Studien zeigen, dass Pflanzenschutzmittel das Risiko, an Parkinson zu erkranken, erhöhen können. In Frankreich ist „Parkinson durch Pestizide“ seit 2012 als Berufskrankheit anerkannt, in Italien seit 2008.
Wer eine Berufskrankheit anerkannt bekommt, erhält bessere Unterstützung in der Reha, Umschulung oder deutlich höhere Rente. Deutsche Betroffene hatten bisher kaum eine Chance auf Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit. Das ändert sich nun für Landwirte, Gärtner, Förster und Winzer. red