Pfalzweinsatzung: Betriebe können Mitglied werden

PFALZ

Pfalzwein e.V., die Werbeorganisation der Pfälzer Weinwirtschaft, hat sich neu aufgestellt. Aufgrund der neuen Satzung, die die Vertreterversammlung Anfang August einstimmig beschlossen hat, können ab jetzt auch Weinbaubetriebe oder Zusammenschlüsse von Weinbaubetrieben Mitglied werden.
Marke Pfalz entwickeln
„Ich freue mich, dass die Weingüter, Winzergenossenschaften und Weinkellereien nun stärker in die Arbeit der Pfalzwein eingebunden werden“, sagte der Pfalzwein-Vorsitzende Boris Kranz. Die Mitgliedschaft in der Gebietsweinwerbung sei in anderen
Anbaugebieten seit Jahren üblich. „So können die Betriebe direkt Einfluss aufs Weinmarketing nehmen und die Marke Pfalz weiterentwickeln.“
Auch Fördermitgliedschaften möglich
Die pfälzischen Weinbaubetriebe können eine Vollmitgliedschaft erwerben. Zudem können Personen oder Vereinigungen mit Interesse an der Förderung des Weinbaus Pfalzwein auch als Fördermitglied unterstützen. Für beide Arten der Mitgliedschaft wird ein jährlicher Beitrag erhoben, dessen Höhe der neue Pfalzwein-Vorstand festsetzen wird. Ein Formular für die Mitgliedschaft findet sich auf www.pfalz.de im unteren Bereich unter dem Stichwort „Service für Winzer“. Die Neuordnung der Weinwerbung war notwendig geworden, nachdem der Landesrechnungshof 2018 die Existenz von drei Absatzfördereinrichtungen in der Pfalz beanstandet hatte. Pfalzwein