Pflanzenschutz ist Teil der Bewirtschaftung

Drieschenverordnung in Rheinland-Pfalz

Rebflächen in Rheinland-­Pfalz sollen künftig besser vor Schädlingen und Krankheiten geschützt werden, die von sogenannten Drieschen ausgehen. Die aus der Produktion genommenen Brachflächen gelten als Einfallstor für Reb­laus, Mehltau, Schwarzfäule oder die Goldgelbe Vergilbung. Dazu hat das rheinland-pfälzische Kabinett jetzt eine Verordnung beschlossen, welche die bisherige Regelung von 1997 modernisiert.
Künftig ist der regelmäßige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nach guter fachlicher Praxis ausdrücklich Bestandteil ordnungsgemäßer Bewirtschaftung. Die bisherige zweijährige Schonfrist von Drieschen entfällt. „Eine Bodenbearbeitung alle zwei Jahre, reicht nicht mehr aus“, betonte Weinbauministerin Daniela Schmitt.
Die Verordnung flankiere das Weinbaupaket 2025plus, mit dem das Land die Weinbranche unterstützt. Schmitt hält neben der Absatzförderung, den Investitionshilfen und Bürokratieabbau auch den Schutz der wirtschaftenden Betriebe für unerlässlich, um die Wein-­Kulturlandschaft zu erhalten.
Laut Angaben des rheinland-­pfälzischen Ministeriums waren in den letzten Jahren rund 50 Hektar Rebflächen ungenutzt. Diese könnten aufgrund der aktuell schwierigen Absatzlage steigen, wenn für Pachtflächen nach Ablauf der Pachtzeit kein neuer Pächter gefunden wird. age