Pflanzrechte verlängern sich automatisch

Bundesrat stimmt Erleichterung zu

Die Europäische Kommis­sion hat bereits am 12. August 2024 die delegierte Verordnung 2024/2159 über befristete außergewöhnliche Maßnahmen zur Abweichung von bestimmten Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates, betreffend das Genehmigungssystem für Reb­pflanzungen zur Behebung der Marktstörungen auf dem Weinmarkt der Europäischen Union, veröffentlicht.
In der Verordnung wird geregelt, dass Neupflanzungs- und Wiederbepflanzungsgenehmigungen für Rebflächen in den bestimmten Weinanbaugebieten Ahr, Mittelrhein, Mosel, Nahe, Pfalz und Rheinhessen, die im Jahr 2024 und 2025 auslaufen würden, automatisch um drei Jahre verlängert werden. Betriebe, die von der Verlängerung Gebrauch machen wollen, müssen nichts weiter veranlassen.
Möglichkeit, Genehmigungen zurückzugeben
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, betroffene Pflanzgenehmigungen ganz oder auch teilweise zurückzugeben. Allerdings setzt dies voraus, dass die Pflanzgenehmigungen noch nicht genutzt wurden und der Landwirtschaftskammer bis 31. Dezember 2024 der Verzicht schriftlich erklärt wird.
Alle betroffenen Betriebe wurden bereits am 27. November 2024 angeschrieben. Die Richtigstellung der Pflanzgenehmigungsübersicht für die Verlängerung beziehungsweise Verzichte im WIP erfolgt Ende Januar 2025. lwk