Förderung jetzt 50 Euro pro Hektar
Weil die Bundesregierung die gekürzten Mittel der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz nicht wie angekündigt wieder aufgestockt habe, habe man die Fördersätze aber reduzieren müssen: Ab 2015 erhalten Winzer, die statt Insektiziden den ungiftigen biologischen Lockstoff Pheromon einsetzen, jährlich 50 Euro pro Hektar. Bisher lag die Prämie bei 80 Euro.
Aufgrund der rückläufigen EU-Mittel im Agrarbereich sowie ausbleibender Bundesmittel, hatte die Landesregierung zunächst vorgesehen, ab 2015 die Pheromonförderung im Weinbau zu streichen. Durch Umschichtungen von Finanzmitteln im Agrar- und Umweltbereich sei es nun gelungen, die Finanzierung neuer 5-Jahresverpflichtungen ab 2015 sicherzustellen. Wie die Ministerin ausführte, verringere sich der Umfang der Pheromonförderung von derzeit rund drei Millionen auf 1,6 bis 1,8 Millionen Euro im Jahr. Bislang werde das Verfahren von rund 200 Anwendergemeinschaften auf rund 37.000 Hektar eingesetzt.
Umweltschonend und wirkungsvoll
In den Gesprächen mit den Bauern- und Winzerverbänden, aber auch mit den Anwendergemeinschaften habe sich in den vergangenen Wochen gezeigt, dass trotz der verbesserten Förderung des Weinbaus durch die EU eine ganze Reihe von Winzern die Anwendung von Pheromon einstellen würden, wenn diese nicht weiterhin gesondert unterstützt würde. Allein der Winzerverband Ahr hätte die umweltschonende Schädlingsbekämpfung auch auf eigene Kosten fortgeführt. „Zum Schutz der Umwelt und des Wassers ist jedoch eine wesentlich breiterer Pestizid-Verzicht notwendig“, so Höfken. Pheromon habe sich nicht nur als besonders umweltschonend, sondern auch als besonders wirkungsvoll gegen den gefährlichsten tierischen Schädling im Weinbau erwiesen. Das Prinzip: Durch den Einsatz des Lockstoffes werden die Männchen des Traubenwicklers verwirrt und finden die Weibchen nicht. Die Ministerin teilte mit, dass das Antragsverfahren in den kommenden Wochen in Verbindung mit einer umfassenden Antragstellung für alle Agrarumweltmaßnahmen bekannt gegeben werde.