Polen plant Gesundheitswarnungen

UN zu nicht übertragbaren Krankheiten

Am 25. September 2025 haben die Vereinten Nationen (UN) eine neue politische Erklärung zur Prävention und Bekämpfung nicht übertragbarer Krankheiten (NCDs) verabschiedet. Die politische Erklärung ist das Ergebnis eines umfassenden und intensiven Engagements der Mitgliedstaaten und findet breite internationale Unterstützung. Ein Element dieser weitreichen­den Erklärung ist die Bekämpfung des schädlichen Alkoholverbrauchs, aber nicht das Konzept des „No-safe-Levels“, dem zufolge bereits der erste Tropfen gefährlich sei. Wichtig ist, dass die politische Erklärung das weltweite Engagement für die Globale Strategie zur Reduzierung des schädlichen Alkoholkonsums von 2010 bekräftigt. Die Erklärung ist also politisch bedeutsam, aber nicht rechtlich bindend. Sie könnte jedoch zukünftige Regulierungen auf EU- und nationaler Ebene beeinflussen.
Der polnische Senat hat nach einer Petition aus dem Jahr 2017 einstimmig einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Erziehung zur Nüchternheit und die Bekämpfung des Alkoholismus verabschiedet. Inhaltlich sieht der Vorschlag die Einführung von Gesundheitswarnungen für Schwangere und Stillende vor. Daneben enthält er ein Verbot von nicht flüssigen Formen von Alkohol wie Pasten oder Gelen.
Nach Einschätzung des Deutschen Weinbauverbandes (DWV) ist das Gesetz vereinbar mit dem EU-Recht. Ähnliche Warnhinweise sind bereits in Frankreich und Litauen eingeführt worden. Der Gesetzesentwurf muss noch das TRIS-
Notifizierungssystem auf EU-­Ebene durchlaufen und wird dann sechs Monate nach Veröffentlichung in Kraft treten. Es ist eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen, während die alten Etiketten abverkauft werden dürfen. red