Präventionszuschüsse ab 1. Februar 2021

Sozialversicherung für Landwirtschaft

Auch im Jahr 2021 fördert die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) wieder bestimmte Investitionen ihrer Mitglieder in Sicherheit und Gesundheit. Die Gesamtfördersumme wurde auf 800.000 Euro erhöht.
Produkte, die die Gesundheit schützen
Mit den Präventionszuschüssen möchte die SVLFG einen Anreiz schaffen, in Produkte zu investieren, die vor Arbeits- und Gesundheitsgefahren schützen. Die Aktion startet am 1. Februar 2021 und endet, wenn die Gesamtfördersumme aufgebraucht ist. Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge.
Einen Antrag können alle stellen, die mit ihrem Unternehmen in der LBG versichert sind. Jährlich ist nur eine Förderung pro Unternehmen möglich (nur für Neukäufe). Informationen zu geförderten Produkten, Anforderungen und Förderhöhen sind im Internet nachzulesen: www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern.
Das Antragsformular stellt die SVLFG ab dem 1. Februar 2021 auf der genannten Internetseite zur Verfügung. Die Unterlagen können per Fax an 0561/785-219127 oder per E-Mail praeventionszuschuesse@svlfg.de geschickt werden.
  • Den komplett ausgefüllten Antrag bei der SVLFG einreichen. Es werden nur Anträge berücksichtigt, die erst ab dem 1. Februar 2021 gestellt werden!
  • Die Förderzusage ist abzuwarten.
  • Das Produkt erst nach der Förderzusage kaufen und die Rechnung einreichen. Es können nur Neukäufe gefördert werden, die ab dem Februar 2021 angeschafft werden. SVLFG