Praktika für Flüchtlinge möglich - Kammer sucht Stellen zur Vermittlung

Foto: Andrea Kerth
Im Referat Berufsbildung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz häufen sich Anfragen von ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Flüchtlingshilfe nach Beschäftigungsmöglichkeiten, Praktika oder Ausbildung in der Landwirtschaft, dem Weinbau und Gartenbau. Oft haben Flüchtlinge Sprachdefizite, sind aber sehr motiviert, lern- und arbeitswillig. Ob die Flüchtlinge einer Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen dürfen, hängt aber von dem jeweiligen Aufenthaltstitel ab. Hierbei wird zwischen Duldung, Aufenthaltsgestattung und Aufenthaltserlaubnis unterschieden. Danach muss je nach Art der Beschäftigung und Aufenthaltstitel die zuständige Ausländerbehörde sowie die Agentur für Arbeit oder ein Jobcenter ihre Zustimmung geben.

Praktika sind möglich

Praktika von bis zu drei Monaten können mit Zustimmung der Ausländerbehörde durchgeführt werden. Erfahrungen haben gezeigt, dass die Flüchtlinge durch Praktika auch Deutschkenntnisse erlangen.Betriebe, die bereit sind, einen Flüchtling zu beschäftigen oder ein Praktikum anzubieten, können sich bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz melden. Sie wird sich dann zwecks Vermittlung an die zuständigen Stellen und an Ehrenamtliche wenden. Ansprechpartnerinnen dafür sind Liesa-Maria Faust und Janina Thilmann, Burgenlandstraße 7, 55543 Bad Kreuznach, Telefon 0671/793-1270, E-Mail: liesa-maria.faust@lwk-rlp.de und janina.thilmann@lwk-rlp.de.

LWK Rheinland-Pfalz