Premiere des Kreuznacher Wintertags

NAHE

Foto: Norbert Krupp
Mit Blick auf die Tradition der Kreuznacher Wintertage, die das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) in Bad Kreuznach durchführte, organisierten der Bauern- und Winzerverband (BWV) an Nahe und Glan sowie der Weinbauverband Nahe erstmals einen Kreuznacher Wintertag. BWV-­Kreisvorsitzender ­Benjamin Purpus erklärte, dass man das Programm bewusst nicht politisch ausgerichtet habe. Den politischen Teil wolle man lieber bei den Jahreshaupt- oder Delegiertenversammlungen ansiedeln, um den Wintertag als Fachtagung auszurichten.
Politische Entscheidungen abwarten
Purpus erinnerte an die großen Bauerndemos, bei denen man im Januar 2024 die Sorgen, Nöte und Interessen der Landwirte deutlich gemacht habe. Man sei dadurch mit der Politik wesentlich mehr ins Gespräch gekommen und habe seine Argumente vorbringen können. Auf Bundesebene habe der Bauern- und Winzerverband diskutiert, ob jetzt neue Demos organisiert werden sollten. Aber mit Blick auf die Bundestagswahl am 23. Februar erschien dies nicht sinnvoll, weil man im Wahlkampf dann das „Gelbe vom Ei versprochen“ bekomme, aber solche Wortblasen nachher doch nicht eingehalten würden. Man müsse abwarten, wie die neue Bundesregierung aussehe, und dann überlegen, wie man mit dieser umgehe, erklärte Purpus.
Abwarten müsse man auch, wie sich Donald Trump und dessen Maßnahmen auf die deutsche Landwirtschaft auswirken werden: „Wir können uns kaum darauf verlassen, dass wir stabile Märkte haben werden. Ein Anruf Trumps bei der EU kann schon enorme Auswirkungen haben.“
Änderungen durch die E-Rechnung stehen an
Über das Thema E-Rechnung informierte Steuerberater Andreas Pörsch von der BWV Rhemo Steuerberatung GmbH. Die Tage der konventionellen Rechnungen, wie sie zwischen Unternehmen (B2B) versandt werden, sind gezählt und enden spätestens am 31. Dezember 2028. Ab dann wird es nur noch maschinenlesbare und -verarbeitbare E-Rechnungen geben. Diese enthalten zehn vorgeschriebene Informationen, werden im Format XML oder ZUGFeRD 2.0 per E-Mail versandt werden und sind verlustsicher acht Jahre lang zu speichern.
Klassische Rechnungen in Papierform können von Firmen mit unter 800.000 € Vorjahresumsatz noch bis Ende 2027 auf Papier oder in elektronischem Format wie PDF ausgestellt werden, per Post oder auch per E-Mail zugestellt. Dies entspricht jedoch nicht der internationalen Norm EN 16 931, die spätestens Anfang 2028 verbindlich wird. Die Finanzämter versprechen sich von der E-­Rechnung, die durch eine EU-­Regelung vorgeschrieben wurde, mehr Digitalisierung und Erleichterungen bei der Umsatzsteuerverwaltung, bei der noch immer erhebliche Unregelmäßigkeiten festgestellt werden. Die Rechnung im XML-­Format soll weitgehend fälschungssicher sein.
Die Steuerberater könnten zu günstigen Gebühren die Nutzung von Computer-Programmen ermöglichen, mit denen die neuen E-Rechnungen erstellt, an Kunden und Steuerberater versandt sowie zur dauerhaften Archivierung in einer Cloud gespeichert werden können. Es sei auch sinnvoll, sich dafür eine eigene E-­Mail-­Adresse zuzulegen. Rechnungen an Endkunden (B2C) sowie Rechnungen unter 250 € dürfen auch nach 2028 noch ausgestellt und versandt werden.
Von GAP bis Betriebsunfälle
Über neue Vorschriften beim Düngerecht, bei der GAP-Konditionalität sowie bei den Öko-Regeln, die zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten sind, informierte Dr. Friedhelm Fritsch vom Mainzer Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Satellitentechnik wird dazu beitragen, dass die Landwirte dabei nahezu perfekt überwacht werden können.
Juristische Risiken und Fallstricke bei der Digitalisierung in der Land- und Weinwirtschaft zeigte Rechtsanwalt Markus Hehn auf, der als stellvertretender Vorsitzender beim Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau fungiert. Kleine Fehler auf der Homepage, in den AGB oder im Onlineshop können schon zu Zahlungsausfällen oder schmerzlichen Abmahnungen führen.
Als Präventionsexperte der SVLFG in der Sparte Weinbau zeigte Wolfgang Berg mögliche Ursachen von Betriebsunfällen auf, beispielsweise im Umgang mit Akku-Fettpressen, bei der Nutzung von Raupenmechanisierungssystem sowie beim Anlaufen von Elektrogräten nach Stromausfall. Norbert Krupp