Produktspezifikation für Pfälzer Landwein geändert

Schutzgemeinschaft Pfalz

Wie die Schutzgemeinschaft Pfalz mitteilt, veröffentlichte die EU Ende März in ihrem Amtsblatt die Genehmigungen der beantragten Änderungen zur Produktspezifikation für die geschützte geografische Angabe (g.g.A.) „Pfälzer Landwein“. Die Pfälzer Schutzgemeinschaft brachte den Antrag bereits 2022 auf den Weg. Die ab sofort gültigen
Änderungen betreffen vor allem Gebietsabgrenzungen und eine überarbeitete Liste der zugelassenen Keltertraubensorten.
Mit der Änderung sind nun alle im Gebiet angebauten Rebsorten in der Liste aufgeführt – darunter auch internationale Rebsorten wie Alvarinho, Arneis und Sangiovese sowie Piwis (z.B. Sauvignac, Laurot oder Rebsorten, die noch ihre Züchtungsnummer tragen). Bei der organoleptischen Beschreibung von Weißwein enthält die Produktspezifikation zudem nun den Hinweis, dass besonders maischevergorene Weißweine „auch orangefarben mit rötlichen und braunen Reflexen erscheinen“ können. Um weitere Produktkategorien in die Produktspezifikation aufzunehmen, werde jetzt ein hierfür notwendiger Unionsantrag gestellt, so die Schutzgemeinschaft Pfalz.
Die aktuellen Produktspezifi­kationen hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) auf unter www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichenwein unter „Produktspezifikationen der Landweingebiete (g.g.A.)“ veröffentlicht.
In der Schutzgemeinschaft Pfalz als repräsentative Vertretung der pfälzischen Weinwirtschaft sind alle Erzeuger- und Vermarktergruppen des Weinbaugebietes organisiert. Ihr Vorstand setzt sich zusammen aus Vertretern des Weinbaus, der Kellereien und Genossenschaften. Der Schutzgemeinschaft obliegt die Verwaltung der Lastenhefte der geschützten Herkunftsbezeichnungen in der Pfalz. Darin sind die jeweiligen Produktionsbedingungen, wie Mindestmostgewicht, Abgrenzung des Gebietes, zugelassene Rebsorten oder Hektarhöchstertrag, geregelt. red