Noch bis zum 31. Januar 2025 können Anträge zum EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2025 gestellt werden. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist – diese endet am 30. April 2025. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet wurden und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Nachmeldungen sind nicht möglich. Es gibt Zuschüsse zwischen 6.000 und 32.000 Euro pro Hektar, je nach der Lage der Fläche in Flach-, Steil- oder Steilstlage und nach der Bewirtschaftungsintensität.
Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer www.lwk-rlp.de/weinbau/wip gestellt werden. mwvlw