Reform des Deutschen Weingesetzes

Stellungnahme VDP

Nach langen Debatten wird mit der Beratung der Wein-VO im Bundesrat eine der tiefgreifendsten Reformen des deutschen Weinrechts seit 1971 abgeschlossen. Aus Sicht des Verbands der Prädikatsweingüter (VDP) wäre eine konsequentere und umfangreichere Herkunftsprofilierung erforderlich, dennoch stimmt der Verband den Grundsätzen der Reform zu. Lange hat man gerungen, damit die Interessen aller Beteiligten in einem Kompromiss zusammenfinden und deshalb sollte Beschlossenes nicht infrage gestellt werden. Zwei Punkte sind laut VDP für den Erfolg der Reform und den Schutz des bisher Erreichten unabdingbar: Die Großlage muss von der Einzellage unterscheidbar sein – eindeutig und wenn Großes Gewächs, dann nur mit strengstem Herkunftsbezug.
Großlage und Einzellage muss unterscheidbar sein
Um den Konsumenten eine Profilierung zu vermitteln, ist es unabdingbar, dass Lagennamen ausschließlich für die beste Kategorie verwendet werden und eindeutig von allen anderen Herkunftsebenen zu unterscheiden sind. Es ist richtig, dass bei der Bezeichnung von Großlagen, die teilweise so groß sind wie drei Anbaugebiete, leicht erkennbar der Zusatz Region auf allen Etiketten verwandt wird. Die im Entwurf der Wein-VO vorgesehenen 1,2 mm sind laut VDP zu klein und kaum lesbar, es sollte die gleicher Schrift, Farbe und Größe, mindestens jedoch zwei Drittel der Größe des Lagennamens sein, das ist einstimmiger Kompromiss des DWV.
Der Vorschlag gar, die Angabe nur auf dem Rückenetikett machen zu müssen, wäre laut VDP eine Katastrophe für den deutschen Spitzenwein.
Wenn nun Großlagen auf dem Vorderetikett nur mit dem Namen der Großlage, ohne den Begriff Region oder dieser in winziger Schrift bezeichnet wird, ist das Verbrauchertäuschung. Steht ein Hofstück (Großlage mit 1.600 ha) für 2,50 bis 5 Euro neben einem berühmten Kirchenstück (Einzellage mit 3 ha für 30 bis 100 Euro) ist das weder unterscheidbar noch hinnehmbar. Verbraucher werden in die Irre geführt.
Großes Gewächs nur mit strengem Herkunftsbezug
Dieselbe Vernunft in Sachen Herkunftsbezug erwartet der VDP beim Thema Großes Gewächs. Zu oft wurden in Deutschland Begriffe mit einer Bedeutung im Markt so lange ausgenutzt bis sie keinen Wert mehr hatten. Spätlese ist ein prominentes Beispiel.
Es muss eine Lösung für das Große Gewächs gefunden werden, um die Selbstauszeichnung einzelner Betriebe, selbst für einfachste Weine, zu vermeiden. VDP Großes Gewächs hat sich an der Spitze der Herkunftspyramide etabliert.
Der Entwurf zur Aufnahme der Begriffe Großes Gewächs und Erstes Gewächs in die Wein-VO orientiert sich an den Kriterien der Selection. Ein gescheitertes Konzept umzutaufen, ist untauglich. Der Unterschied ist der Herkunftsbezug. Hier muss eine Lösung gefunden werden. Gespräche sind im DWV im Gange, um einen Konsens herbeizuführen. Jede Region, die diesen Begriff in ihrer Schutzgemeinschaft einführen möchte, muss sich mit der Wertigkeit ihrer Weinberge auseinandersetzen. VDP