Ab dem 2. Januar 2015 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen 2015 gestellt werden. Das hat Weinbauministerin Ulrike Höfken mitgeteilt.
Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm biete interessierten Winzerinnen und Winzern eine Chance, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal auf zukünftige Markterfordernisse auszurichten, erläuterte die Ministerin. Die Wiederbepflanzung könne im Rahmen dieses Programms mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen.
Für aufzubauende Rebflächen gibt es Zuschüsse zwischen 9.000 und 19.000 Euro pro Hektar. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Lage der Fläche in Flach-, Steil- oder Steilstlage sowie nach der Bewirtschaftungsintensität.
Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen zehn Ar je Bewirtschaftungseinheit, in Steil- und Steilstlagen lediglich fünf Ar.
Die Kreisverwaltungen halten die entsprechenden Antragsunterlagen vorrätig. Die Antragsfrist endet am 02. Februar 2015. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April 2015.
Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm biete interessierten Winzerinnen und Winzern eine Chance, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal auf zukünftige Markterfordernisse auszurichten, erläuterte die Ministerin. Die Wiederbepflanzung könne im Rahmen dieses Programms mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen.
Für aufzubauende Rebflächen gibt es Zuschüsse zwischen 9.000 und 19.000 Euro pro Hektar. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Lage der Fläche in Flach-, Steil- oder Steilstlage sowie nach der Bewirtschaftungsintensität.
Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen zehn Ar je Bewirtschaftungseinheit, in Steil- und Steilstlagen lediglich fünf Ar.
Die Kreisverwaltungen halten die entsprechenden Antragsunterlagen vorrätig. Die Antragsfrist endet am 02. Februar 2015. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April 2015.
Ministerium für Umwelt, landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten