Sortenreines, gesundes Pflanzgut von qualifizierten und anerkannten Rebveredlern gewährleistet, dass Krankheiten und Beschädigungen von Pflanzreben vermieden werden und gleichzeitig Maßnahmen und Mittel zur Gesunderhaltung fördern. Dies ist Zweck der Bundes-Rebpflanzgutverordnung. Darauf verwies Ökonomierat Norbert Schindler, Präsident der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, bei einem Schulungstermin für Sachverständige in der Rebenanerkennung in Neustadt. Mit der Durchführung der Verordnung ist in Rheinland-Pfalz die Landwirtschaftskammer beauftragt. Die Sachverständigen für Rebenanerkennung der Kammer werden regelmäßig geschult, um deren Fachwissen zu vertiefen und zu aktualisieren. Der aktuelle Schulungstermin mit 22 Sachverständigen bildete den Start der Saison für die Rebenbestandsprüfung der Vermehrungsflächen für Rebenpflanzgut. Schulungsinhalt war das Erkennen von Blattrollkrankheiten und Viruskrankheiten in Vermehrungsanlagen. Nach Einführung in die Thematik durch Dr. Ulrike Ipach und Lilo Kling vom DLR Neustadt wurden in verschiedenen Weinbergsanlagen im Umfeld von Neustadt an praktischen Beispielen unterschiedliche Schadsymptome den entsprechenden Krankheiten zugeordnet.
Ohne gutes Pflanzgut kein guter Wein
Rebenpflanzgut darf nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es von der zuständigen Stelle anerkannt und mit dem von der Europäischen Gemeinschaft vorgeschriebenen Etikett gekennzeichnet ist. Die Durchführung der Rebenpflanzgutverordnung ist sehr umfangreich und beginnt mit den Feldbesichtigungen der Vermehrungsanlagen und der Begehung der Rebschulen im Sommer und endet mit der Beschaffenheitsprüfung der Edelreisruten und Pfropfreben im Winter. Allein im Zeitraum von Ende August bis zur Ernte müssen in Rheinland-Pfalz insgesamt circa 1 500 Anlagen im Umfang von etwa 280 ha Edelreiservermehrungsfläche und circa 10 ha Unterlagenschnittgärten begangen und deren Eignung zur Rebenpflanzgutproduktion beurteilt werden.
LWK