In Reaktion auf die starken Frostereignisse in den Nächten vom 22. und 23. April 2024, wird den Winzern eine vorzeitige Rodung von stark geschädigten Weinbergen ermöglicht. Eine Antragsstellung auf Förderung (WBA) im Förderjahr 2025 wird dadurch nicht gefährdet. Die Rodung darf nur für Flächen beantragt werden, die von den aktuellen Frostschäden betroffen sind.
Antragstellung ab sofort und bis 31. August 2024
Für die beantragten Flächen kann im Programm WBA, nach Antragseröffnung, ein Antrag auf Unterstützung gestellt werden. Die Anträge auf Rodung von frostgeschädigten Flächen müssen unter Verwendung des aktuellen Formblatts („Antrag auf Rodung von Flächen vor Antragstellung im Jahr 2024“) spätestens bis zum 31. August 2024 bei der LWG eingereicht werden.
Eine Antragstellung ist also ab sofort möglich, alle eingereichten Anträge auf Rodung werden zu 100 % und zeitnah vor Ort kontrolliert. Sofern sich bei der Vorortkontrolle keine Beanstandungen ergeben, bekommt der Antragsteller umgehend die Genehmigung zur endgültigen Rodung.
Antragsteller sollen bitte beachten, dass sie sich beim Antrag auf Rodung bereits verbindlich für Umstrukturierung (Änderung des Zeilenabstandes) oder für Sortenumstellung entscheiden müssen. Eine Änderung der Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht mehr möglich.
Wiederbepflanzung bis Mai 2025
Anträge auf Rodung können nur für Weinberge gestellt werden, die bis 31.5.2025 gepflanzt werden. Die Maßnahme Tropfbewässerung kann zusätzlich mit beantragt werden. Alle erforderlichen Antragsunterlagen gibt es unter https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/bayerisches-programm-zur-staerkung-des-weinbaus-teil-a/index.html (Merkblätter und Formulare).
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen von der LWG Peter Wolter (0931/9801-3521), Florian Troll (-3520) oder Inge Schömig (-3522) zur Verfügung. LWG