Rotationsbrache soll ab 2027 gefördert werden

BADEN-WÜRTTEMBERG

„Mit gezielten Fördermaßnahmen stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft unserer Weinbaubetriebe“, sagte Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, am 24. März in Stuttgart. „Während der GAP-Förderperiode 2023-2027 haben wir im FAKT II bereits gezielt weitere Maßnahmen etabliert, Prämiensätze angepasst und Vereinfachungen vorgenommen. Nun werden wir für 2027 das erfolg­reiche FAKT II um die Maßnahme „Rotationsbrache im Weinbau“ (E16) ergänzen.“
Fördervoraussetzungen
Es gelten die Fördervoraussetzungen des FAKT II (aktiver Landwirt/Betriebsinhaber), Mindestschlaggröße von 0,01 Hektar, Mindestbewilligungsbetrag von 250 Euro je Betrieb (Summe aller FAKT II-Maßnahmen). Förderfähig ist eine Fläche von maximal drei Hektar je Betrieb.
Es muss sich um gerodete Rebflächen handeln, die aus der Produktion genommen wurden. Stichtag der Meldung der Flächen bezüglich Rodung ist der 31. Mai des Antragsjahres. Die beantragten, gerodeten Rebflächen müssen über eine originäre Pflanzgenehmigung im Weinbau verfügen.
Die Anlage der Brache muss durch Aussaat einer vorgegebenen, fertigen mehrjährigen Blühmischung (M3+) erfolgen. Die Aussaatstärke beträgt zwischen 10 bis 12 kg/ha. Aussaat der mehrjährigen Blühmi­schung bis spätestens 15. Mai oder bereits im Spätsommer/Herbst des Vorjahres (Nachweis des Saatguteinkaufs über Lieferschein, Rechnung oder Etikett).
Nach dem Erstjahr mit erstmaliger Aussaat der mehrjährigen Blühmischung muss die Fläche mindestens alle zwei Jahre außerhalb des Feldvogelschutzzeitraums vor dem 16. November gemulcht oder gemäht werden. Eine Beweidung außerhalb des Feldvogelschutzzeitraums ist zulässig.
Kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ab Aussaat der mehrjährigen Blüh­mischung. Eigenmischungen sind nicht zulässig. Im Jahr vor der weinbaulichen Wiederbepflanzung sind entsprechende, vorbereitende Maßnahmen ab dem 1. September zulässig. Der Fördersatz liegt bei 2.500 Euro je Hektar. Die aktuelle FAKT II-Broschüre gibt“s hier: www.landwirtschaft-bw.de/site/pbs-bw-mlr/get/documents_E1486642096/MLR.LEL/PB5