Roundup Future wieder anwendbar

Mit Bescheid vom 24. April 2025 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die sofortige Vollziehung der Zulassung von Roundup Future für einige Anwendungen angeordnet. Dementsprechend ist die Zulassung von Roundup Future unter anderem für die folgende Anwendung wieder wirksam: 00-008, Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube), Aufwandmenge: 2,16 L/ha. www.agrar.bayer.de