Schutzgemeinschaften für Mosel und Mittelrhein

Nachdem bereits in der Pfalz, in Rheinhessen und an der Nahe jeweils eine Schutzgemeinschaft – bestehend aus Vertretern des Weinbaus, der Genossenschaften und der Kellereien – als Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen gegründet wurde, haben die rheinland-pfälzischen Anbaugebiete Mosel und Mittelrhein nachgezogen. Am 13. Dezember fanden in der Geschäftsstelle des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau in Koblenz die Gründungsversammlungen der Schutzgemeinschaft Mosel und der Schutzgemeinschaft Mittelrhein statt. Die drei Interessengruppen Weinbau, Kellereien und Genossenschaften bestimmten, wer ihre Interessen in der Vertreterversammlung wahrnehmen soll. In der ersten Vertreterversammlung für die Mosel wurde dann Weinbaupräsident Rolf Haxel zum Vorsitzenden der Schutzgemeinschaft Mosel gewählt. Johannes Hübinger vom Verband der Kellereien und Henning Seibert vom Genossenschaftsverband sind stellvertretende Vorsitzende. Die Schutzgemeinschaften können die Erzeugungs- und Anbaubedingungen in ihrer Region selbst bestimmen und beispielsweise vorgeben, welche Anforderungen Qualitäts- sowie Landweine erfüllen müssen. age/G.K.