Sollen Weinkunden für Probeschluck zahlen?

Umfrage bei selbstvermarktenden Winzern

Foto: DWI
Winzer beschäftigen sich immer mal wieder mit der Frage, ob sie einen Probeschluck beziehungsweise eine kleine Weinverkostung kos­tenlos anbieten oder einen kleinen Betrag verlangen sollen? Sicherlich ist zu unterscheiden zwischen Kunden, die regelmäßig kommen und Kaufinteressenten, die nur einige Weine probieren und keine vollständige Weinprobe machen wollen. Anders zu beurteilen ist, wenn Wandergruppen oder Touristen als Abschluss beim Winzer nur zum Weinprobieren einkehren wollen. Nachfolgend drei Meinungen von Winzern:
Kunden kommen gezielt mit Kaufabsicht
Das Weingut Erbeldinger in Bechtheim/Rheinhessen berechnet Probeschlucke der Kunden im Weingut nicht. „Unsere Kunden kommen gezielt zu uns, mit der klaren Absicht Wein zu kaufen. Sie wissen meist, ob und was sie verkosten möchten und die Weinverkostung geht oft zügig im Stehen vonstatten“, sagte Christoph Erbeldinger.
Da die Erbeldingers nicht an einer touristisch viel befahrenen Straße liegen, kommt es äußerst selten vor, dass jemand zufällig „nur“ zur Probe erscheint. Es habe sich bislang keine Notwendigkeit der Probenberechnung ergeben, da die Besucher immer Wein mitnehmen. Für Kunden, die auf dem Versandweg bestellen, schnüren sie spezielle Weinpakete. „Die meisten unserer Weinkunden sind langjährig mit uns verbunden und bestellen ohne Verkostung nach. Sie vertrauen darauf, dass der Wein wie immer gut schmeckt“, erzählte Erbeldinger. Er versteht jedoch Kollegen, die die Probe berechnen, wenn viele Touristen vor Ort sind oder das Betriebskonzept des Weinguts anders aufgestellt ist.
Moderierte Weinprobe kostet einen Betrag
Beim Weingut Markus Klumpp in Bruchsal/Baden hat jeder Kunde die Möglichkeit, vor dem Kauf alle Weine kostenlos in der neuen Vinothek zu probieren. Da sich das Weingut am Stadtrand von Bruchsal befindet, kommen die Kunden gezielt und in den meisten Fällen bereits mit einer klaren Vorstellung, welche Weine sie probieren und kaufen möchten. „Unsere Kunden schätzen die informative Probe sehr und bestellen daraufhin, sodass wir auch an diesem Konzept festhalten werden“, erklärt Markus Klumpp.
Für Gruppen bietet das Weingut Klumpp, nach vorheriger Anmeldung, eine moderierte Probe mit acht Weinen, inklusive Brot und Wasser sowie einer Betriebsführung, für 25 Euro pro Person während der Öffnungszeiten an. „Beliebt bei den Kunden sind unsere Events, die über das Jahr verteilt in unserem Weingut stattfinden, wie Offener Keller,
Afterwork im Weinberg, Genuss-Seminare, Sommerfest oder BBQ Party“, freut sich Markus Klumpp.
Weinverkostung ist die beste Werbung
Die Frage, ob eine Weinverkostung kostenlos oder gebührenpflichtig sein sollte, beschäftigt auch Winzer im Ausland. In den USA und Südafrika ist es üblich, für eine Weinprobe Geld zu verlangen. In Deutschland zahlen Besucher dagegen meistens nichts. Auch das Wein- und Sekthaus Schreieck in Maikammer verlangt für eine Weinverkostung zum Weineinkauf kein Geld. Für Winzerin Patricia Schreieck ist ein Probeschluck die einfachste Werbung, die sie umsetzen kann. „Touristen kommen, probieren ohne monetären Aufwand unsere Weine und können sich von unseren Produkten überzeugen“, ist Schreieck überzeugt. „Der Schritt, überhaupt Wein zu probieren und auch Weine außerhalb der gewohnten Geschmacksrichtung zu testen ist somit viel einfacher“, sagt Schreieck.
„Während der Corona-Pandemie, als das Probieren verboten war, wurde uns bewusst, dass viele Stammkunden den Wein für eine Art Qualitätsbestätigung vorprobieren wollen, weil geschmackliche Veränderungen beim Naturprodukt Wein durch Jahrgangsänderungen vorkommen. Unsere Kunden wären wahrscheinlich verärgert, wenn es keine kostenlose Vorprobe mehr gäbe“, vermutet Schreieck.
Oft wird das Argument genannt, eine Verkostungsgebühr würde Personen, die „nur zum Trinken da sind“, aussortieren. Dies sehen die Schreiecks nicht so. Häufig würden Weinproben mit Verkostungsgebühr als Event gesehen, bei dem kein Zwang zum Weinkauf besteht, da der Aufwand bereits entschädigt wurde. Wird dagegen für eine Weinprobe nichts verlangt, verstehen Besucher, dass die Verkostung als Werbemittel für einen Weinkauf gilt. Rudolf Litty, Klingenmünster