Sonderregelung für Erntetransporte

Rheinland-Pfalz

Der rheinland-pfälzische Landwirtschafts- und Verkehrsminister Dr. Volker Wissing bittet Ernte- und Autofahrer um gegenseitige Rücksichtnahme und hat auch in diesem Jahr eine Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot für die jeweiligen Erntezeiträume erteilt. In der Getreide- und Rapsernte gilt die Ausnahmegenehmigung von 28. Juni bis 30. August, für die Maisernte und Traubenlese von 16. August bis 15. November und für die Ernte sonstiger Ölsaaten wie Sonnenblumen von 16. August bis 20. September 2020. In dieser Zeit sind Erntetransporte für die jeweiligen Erzeugnisse auch an Sonn- und Feiertagen erlaubt. Wissing bittet vor der Ernte dafür zu sorgen, dass Licht und Bremsen sowie die Bereifung der Schlepper, Erntefahrzeuge und Anhänger funktionstüchtig sind. Gleichzeitig weist er die Autofahrer auf die ungewohnten Abmessungen und langsamen Geschwindigkeiten dieser Fahrzeuge hin. Autofahrer schätzen auch die ungewohnte Länge von Transportzügen beim Überholen mitunter falsch ein. mwvlw