Die geplante Erhöhung der Schaumwein-, Zwischenerzeugnis- und Alkopopsteuer um 20 % ab 1. Januar 2027 ist nach Einschätzung eines neuen Rechtsgutachtens mit dem Grundgesetz und mit EU-Recht nicht vereinbar. Der Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure (BSI) hatte das Gutachten beauftragt. Die Kanzlei AWB Law kommt zum Schluss, dass die vorgesehene Steuererhöhung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Auch das EU-Diskriminierungsverbot werde verletzt. Der BSI sieht sich in seiner Kritik an der Steuererhöhung bestätigt und fordert, dass die Pläne zurückgenommen werden.
Das Ziel höherer Staatseinnahmen oder der Haushaltskonsolidierung reiche als Recht-fertigung nicht aus, so die Gutachter. Zudem widersprächen sich die Ziele gegenseitig. Würde der Konsum wie beabsichtigt sinken, wären zugleich die Mehreinnahmen geringer.
Das Bundeskabinett hatte die Erhöhung am 6. Juli 2026 im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 beschlossen. Nun berät der Haushaltsausschuss federführend über das Gesetz. Die Finanzkommission Gesundheit hatte der Regierung eine deutlich stärkere Erhöhung der Spirituosensteuer vorgeschlagen und rechnet mit Mehreinnahmen von rund 380 Mio. Euro im Jahr 2027. age