Das Antragssystem FIONA (Flächeninformation und Online-Antrag) startet am 10. März 2025 für die Beantragung des Gemeinsamen Antrags 2025 (https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Gemeinsamer%20Antrag/FIONA_Antragsstellung).
Alle Antragssteller des Gemeinsamen Antrags 2024 und die Neuregistrierten erhalten Mitte Februar Informationen zu den Neuerungen im Jahr 2025 und ein Schreiben des Landwirtschaftsministers Peter Hauk MdL per E-Mail über das Antragstellerpostfach.
Die Anmeldung zu FIONA 2025 erfolgt über die Startseite cc. Für den Zugang zu FIONA wird die Unternehmens-/Registriernummer sowie eine PIN, die identisch mit der PIN für den Zugang zur HIT/ZID-Datenbank ist, benötigt.
Angaben zu den beantragten Maßnahmen sind im Flächenverzeichnis (FLV) bei den jeweiligen Schlägen/ Teilschlägen einzutragen. Neu hinzugekommene Flächen sind zu digitalisieren, nicht mehr zum Betrieb dazugehörige Flächen zu löschen.
Mehrgefahrenversicherung erstmals über FIONA
Ab diesem Jahr erfolgt die Antragstellung zur Mehrgefahrenversicherung im Obst- und Weinbau (ehemals ,Ertragsversicherung im Obst- und Weinbau“) erstmals über FIONA. Einreichungsfrist für den Gemeinsamen Antrag ist der 15. Mai 2025. Direkt nach der Einreichung des Antrags wird der Eingang bestätigt. Diese Eingangsbestätigung ist auch in der FIONA-Dokumentenablage hinterlegt. Zudem wird der Eingang des Antrags bei der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde auf der FIONA-Statusseite angezeigt.
Bearbeitung ist nach Einreichen noch möglich
Nach dem elektronischen Einreichen des Antrags ist eine weitere Bearbeitung möglich. Der zuletzt eingereichte Antrag ist für die Auszahlung maßgeblich. Für Fördermaßnahmen sind Nachweise einzureichen, die in der Eingangsbestätigung unter Ziffer 6 und auf der neuen Navigationsseite aufgelistet sind. Dort ist auch der späteste Termin genannt, zu dem der jeweilige Nachweis einzureichen ist. Im FIONA-Navigationsbaum unter ,Prüfen & Fehlerprotokoll“ wird auf fehlende Nachweise hingewiesen.
Bei Fachfragen zur Antragstellung über FIONA ist die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde zu kontaktieren. Bei technischen Fragen, wie Erreichbarkeit, Browsereinstellungen, den FIONA-Benutzerservice unter 07154/9598-350 oder benutzerservice-fiona@lgl.bwl.de fragen. mlr ba-wü