Dass man sich als kleinerer Handelspartner nicht gegen einen größeren durchsetzen kann, stimmt so pauschal nicht mehr, seit es das Gesetz zum Verbot unlauterer Handelspraktiken gibt. Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) erklärt in einem Web-Seminar am 23. Mai um 19 Uhr, wie das Gesetz Erzeuger und Lieferanten unterstützt.
Anmeldung bis 21. Mai 2023 unter www.praxis-agrar.de/veranstaltungen ist erforderlich. Fragen können per Mail an webseminare-ble4@ble.de gerichtet werden. Weitere Infos unter www.ble.de/utp. Zwei Videos erklären das Gesetz zum Verbot unlauterer Handelspraktiken (UTP):
Unter unlauteren Handelspraktiken (Unfair Trading Practices – UTP) sind Vertragsklauseln und Verhaltensweisen zu verstehen, die in Geschäftsbeziehungen zwischen großen Käufern und umsatzmäßig kleineren Lieferanten als unfair anzusehen sind. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), in der auch das BZL angesiedelt ist, sorgt dafür, dass diese Verbote eingehalten werden.
Wer von unlauteren Handelspraktiken betroffen ist oder davon weiß, kann sich anonym an die BLE wenden. Im Web-Seminar am 23. Mai 2023 werden unlautere Handelspraktiken und das anonyme Online-Hinweissystem vorgestellt. BLE