Vermarktungsplattformen

Wohnmobilstellplätze und Campingurlaub

Der Outdoor-Trend ist ungebrochen, immer mehr Menschen wollen mit Zelt oder Wohnmobil abseits von überfüllten Campingplätzen nächtigen. Wildcampen in freier Natur ist in Deutschland nicht erlaubt – mit Erlaubnis des Eigentümers darf man aber auf Privatgrund kampieren.

Hof- und Landbesitzer können ihre Zelt- und Stellplätze sowie Unterkünfte im Freien (Hütten, Schlafweinfässer) auf spezifischen Vermarktungsplattformen für „Wohnmobil- und Campingurlaub auf dem Winzer- und Bauernhof“ anbieten, zum Beispiel unter www.hinterland.camp; www.winzeratlas-stellplatz.de; www.landvergnügen.de.

Zu beachten ist, dass in Rheinland-Pfalz nach der Landesbauordnung (LBauO) lediglich Stellplätze bis zu 100 m2 Fläche genehmigungsfrei sind, alle größeren Vorhaben bedürfen einer rechtlichen Genehmigung bei der zuständigen Behörde (Kreisverwaltung).

Ab einem Angebot von vier Plätzen gilt die Camping- und Wochenendplatzverordnung. Wer langfristig Wohnmobil- und Campingurlaub auf seinem Hof anbieten und diesen Betriebszweig aufbauen möchten, kann sich für weitere Fragen und eine Fachberatung an das Team der Einkommensalternativen der Landwirtschafts­kammer Rheinland-Pfalz wenden. lwk