Verwaltungsvorschrift unterstützt Weinbau

Baden-Württemberg

Hohe Lohnkosten, rückläufiger Konsum und Schädlingsdruck verursachen zum Teil hohe Betriebsdefizite und gefährden die Zukunft des Weinbaus in Baden-Württemberg. Marion Gentges, Ministerin für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat, unterstützt mit der neuen Verwaltungsvorschrift (VwV) die Umstrukturierung von Rebflächen, ermöglicht Investitionen und regt den Absatz regionaler Weine an.
Verwaltungsvorschrift Weinbau tritt in Kraft
Die neue VwV Förderung Weinbau ist am 30. Juni 2026 in Kraft getreten. Sie verbessert die Bedingungen in den drei Programmen: Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, Investitionen im Weinbau sowie Absatzförderung in Mitgliedsstaaten (Binnenmarktförderung Wein).
Zugleich wird der Anbau von pilzwiderstandsfähigen Rebsorten (Piwis) für einen resi­lienteren Weinbau unterstützt. Investitionen in moderne Kellerwirtschaft, innovative Vermarktungsansätze sowie Verbraucherinformationen zu Herkunftsweinen sollen den Absatz regionaler Weine nachhaltig stärken“, sagte die Ministerin Gentges.
Höhere Förderung für die Umstellung auf Piwis
Bei der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (UuU) steigen die Fördersätze. 2026 werden Wiederbepflanzungen je nach Hangneigung künftig mit 10.000 bis 21.000 Euro/Hektar gefördert. Für terrassierte Handarbeitslagen sind bis zu 35.000 Euro/Hektar möglich. Wer pilzwiderstandsfähige Sorten (Piwis) pflanzt, erhält im Antragsjahr 2026 zusätzlich bis zu 3.000 Euro je Hektar.
Im Jahr 2027 kann die Pflanzung mit bis zu 80 % der tatsächlichen Kosten gefördert werden. Dann werden Wiederbepflanzungen je nach Hangneigung künftig mit 20.000 bis 35.000 Euro je Hektar gefördert. Für terrassierte Handarbeitslagen sind bis zu 70.000 Euro je Hektar möglich. Tröpfchenbewässerungsanlagen bleiben mit bis zu 1.800 Euro je Hektar förderfähig.
Für das Antragsjahr 2026 erfolgen die Auszahlungen bereits mit den erhöhten Fördersätzen. Antragsteller müssen dafür nichts veranlassen.
Bessere Bedingungen für Investitionen
Das Programm Investitionen im Weinbau fördert Vorhaben zur Verbesserung der Qualität sowie Innovationen in der Kellerwirtschaft und Vermarktung. Vorhaben, die im EU-Haushaltsjahr 2026 abgeschlossen werden, können bis zu 40 % Zuschuss erhalten. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt dafür bei 5.000 Euro. Vorhaben, die ab dem EU-Haushaltsjahr 2027 abgeschlossen werden, können mit einem Zuschuss von bis zu 27 % gefördert werden, bei einem Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro.
Für geförderte Vorhaben im Bereich Qualität und Innova­tion in der Kellerwirtschaft und Vermarktung erhalten Antragsteller in Kürze ihre Bewilligungsbescheide von den Regierungspräsidien. Bewilligte Vorhaben, die noch nicht ausgezahlt wurden und im EU-­Haushaltsjahr 2026 fertiggestellt werden, sind nicht benachteiligt. Sie erhalten über einen Änderungsbescheid den erhöhten Fördersatz von 40 %.
Mehr Rückenwind für Herkunftskommunikation
Bei der Absatzförderung in Mitgliedsstaaten (Binnenmarktförderung Wein) steigt der Zuschuss auf bis zu 60 % der förderfähigen Kosten. Gefördert werden Informationen zum verantwortungsvollen Weinkonsum sowie zu geschützten Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben. Die Mindestinvestition je Antrag beträgt 10.000 Euro.
Der Weg zur Förderung
Anträge für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen erfolgen über den Flächeninformation- und Online-­Antrag in Baden-Württemberg (FIONA). Für das Antragsjahr 2027 können Förderanträge vom 15. Juli bis 31. August 2026 in FIONA gestellt werden. Der Auszahlungsantrag erfolgt anschließend über den Gemeinsamen Antrag bis 15. Mai 2027.
Rechnungen müssen jeweils bis zum 15. Juli 2027 eingereicht werden. Anträge für Investitionen im Weinbau und Binnenmarktförderung können ganzjährig gestellt werden.
Zuständig ist das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat. Die Anträge werden über die dort verfügbaren digitalen Formulare gestellt. Mit den Vorhaben darf grundsätzlich erst nach der Bewilligung begonnen werden.
Maßgeblich für die neuen Fördersätze ist die VwV Förderung Weinbau vom 30. Juni 2026. MLR Ba-Wü