Der Deutsche Werberat novellierte im Januar 2026 seine Verhaltensregeln zur Alkoholwerbung. Damit Winzerinnen und Winzer wissen, was sie dabei beachten müssen, informierte die Deutsche Weinakademie (DWA) zusammen mit dem Deutschen Brauer- Bund Ende Januar in einem Online-Seminar über die neuen Regeln.
„Die Alkoholwerbung in Deutschland ist weniger streng reguliert als in anderen Ländern“, sagte Katja Heintschel von Heinegg, Geschäftsführerin des Deutschen Werberats, die referierte. Sie betonte, wie wichtig eine Selbstregulierung der Weinbranche sei, ansonsten drohten Verbote vom Gesetzgeber. Um dem vorzubeugen, empfiehlt sie der Weinbranche, die neuen Werberegeln unbedingt einzuhalten. Die Novellierung im Januar habe keine großen Überraschungen mit sich gebracht – die Regeln seien jetzt ausdifferenzierter formuliert, so die Expertin.
Fokus: Minderjährige und missbräuchlicher Konsum
Die Verhaltensregeln sehen nach wie vor zwei Schwerpunkte vor. Zum einen sei es wichtig, bei der Alkoholwerbung keine Kinder und Jugendlichen anzusprechen und sie damit zu einem frühen Alkoholkonsum zu animieren. Zum anderen dürfe man keinen übermäßigen und unangemessenen, also missbräuchlichen Alkoholkonsum abbilden.
Demnach sollte man keine Familienszenen oder Kinder in der Werbung eines Weinguts abbilden. Auf der Website sollten Familienbilder nur auf einer separaten Unterseite (z.B. „Über uns“) unabhängig von den Produkten stehen. Bei Alkoholwerbung sollten die gezeigten Personen mindestens 18 Jahre alt sein und „wie Erwachsene aussehen“, erklärt Heintschel von Heinegg.
Zudem dürfe auch eine Werbung über alkoholfreie Alternativen nur Erwachsene ansprechen, eine Ausnahme sei etwa Traubensaft. Der Konsum von Alkohol dürfe darüber hinaus nicht als kausal für gute Laune, Partystimmung oder sozialen Erfolg gezeigt werden. Dagegen dürfe Alkoholkonsum bei guter Stimmung oder schönen Ereignissen und Erlebnissen gezeigt werden.
Bei Social Media sollten Weingüter darauf achten, die Einstellungen zu nutzen, um ihren Content nicht an U18-Jährige auszuspielen. Zudem solle man auf die Geltung der Verhaltensregeln des Werberats verweisen, etwa auf einem angepinnten Post.
Wie arbeitet der Werberat?
Der Deutsche Werberat ist eine anerkannte Werbeselbstregulierung und fungiert demnach als Mittler zwischen werbenden Unternehmen und Umworbenen. Laut Heintschel von Heinegg kämen die meisten Beschwerden von Verbrauchern, wovon die Experten des Werberats nur ein Viertel tatsächlich verfolgten. Den Rest an Beschwerden weisen sie zurück, da sie nicht gegen die Regeln verstießen. Bei einer Beschwerde erfolgt zunächst die Kontaktaufnahme durch den Werberat mit dem Unternehmen, das im Anschluss die Möglichkeit hat, Stellung zu beziehen. Nur wer seine Werbung im Anschluss nicht anpasst oder nichts einsieht, dem drohe ein Verfahren. bla