Vorsteuerpauschale sinkt von 9,0 auf 8,4 %

Jahressteuergesetz gilt seit 6. Dezember

Der Durchschnittssatz für pauschalierende Landwirte ist am 6. Dezember von 9,0 auf 8,4 % gesunken. Der Bundesrat hat dem Jahressteuergesetz am 22. November zugestimmt. Seine Entschließung mit Kritik am zusätzlichen bürokratischen Aufwand für Landwirtschaftsbetriebe und die Forderung, auf die unterjährige Absenkung des Durchschnittssatzes zu verzichten, hatte keine politischen Folgen. Der abgesenkte Steuersatz von 8,4 % gilt seit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes am 6. Dezember. Es gilt der Tag der Lieferung der Ware. Die Pauschale wird ab 1. Januar 2025 erneut gesenkt, dann auf 7,8 %. Die Betroffenen sind entsetzt über den Bürokratieaufwand, aber die EU schreibe eine jährliche Anpassung des Jahressteuergesetzes vor. age