Der Deutsche Weinbauverband (DWV) äußert sich kritisch zu den jüngsten Aussagen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bezüglich einer möglichen Erhöhung des Mindestlohns. Der DWV-Präsident Klaus Schneider betont, dass sich die Bundesregierung aus der Festlegung des Mindestlohns heraushalten müsse. „Die Mindestlohnkommission wurde als unabhängiges Gremium eingesetzt und sollte ihre Arbeit frei von politischem Druck verrichten können“, so Schneider.
Der DWV teilt die Bedenken der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände, dass eine erneute Anhebung des Mindestlohns auf bis zu 15 Euro zu erheblichen Herausforderungen für den arbeitsintensiven Weinbau führen würde. „Unsere Betriebe stehen bereits jetzt im harten Wettbewerb mit Produzenten aus Ländern, in denen deutlich niedrigere Löhne gezahlt werden“, sagt Schneider. Eine Erhöhung des Mindestlohns in dieser Größenordnung könnte die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Weinbaubetriebe nachhaltig gefährden und zu einer noch stärkeren Verzerrung der Preisgefüge führen, da deutsche Verbraucher für preissensibles Konsumverhalten bekannt seien.
Lohnfestsetzung ist Sache der Sozialpartner
„Es ist unerlässlich, dass die Lohnfestsetzung den Sozialpartnern überlassen bleibt, um ausgewogene Lösungen zu finden, die sowohl die Interessen der Arbeitnehmer als auch die wirtschaftliche Lage der Betriebe berücksichtigen“, ergänzt DWV-Generalsekretär Christian Schwörer. Der Verband fordert eine differenzierte Branchenlösung, um sicherzustellen, dass der deutsche Weinbau wettbewerbsfähig bleibt.
DWV-Präsident Schneider: „Wir appellieren an die Bundesregierung, die grundgesetzlich zugesicherte Tarifautonomie anzuerkennen und die aktuellen Herausforderungen der Branche im internationalen Wettbewerb zu berücksichtigen sowie von einer weiteren politischen Einmischung in die Mindestlohngestaltung abzusehen.“ DWV