Weinbautag: Rheinhessen steht für Qualität

RHEINHESSEN

Foto: Bettina Sieé
Traditionell lädt der Weinbauverband Rheinhessen am Ende der Agrartage in Nieder-Olm zur Jahreshauptversammlung ein. Vertreter aus der Politik, von Weinbauverbänden anderer Regionen, verschiedenen Verbänden und Institutionen der Weinwirtschaft sowie viele Winzer besuchten die Tagung. Weinbaupräsident Ingo Steitz berichtete aus der Weinbaupolitik. Seit vergangenem Oktober erheben die USA 25 % Strafzoll auf deutsche Weine. Davon seien Rheinhessen und die Mosel besonders hart getroffen. Wie Steitz erklärte, konnten die Bestimmungen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln praxistauglich angepasst werden. Anstatt eines Schutzoveralls genügt eine Ärmelschürze beim Ansetzen der Spritzbrühe. Beim Kabinenschlepper ist auch ohne Unterdruck kein Schutzanzug vorgeschrieben. Es reicht Arbeitskleidung mit langen Ärmeln und lange Hosen.
Rotes Gebiet
Da Rheinhessen als Rotes Gebiet gekennzeichnet ist, macht die Düngeverordnung viel Kopfzerbrechen. Laut Steitz gibt es in Rheinhessen 1 500 Messstellen, davon seien 135 gemeldet worden. „Wir wissen nicht welche“, sagt Steitz. Der Weinbaupräsident gibt zu bedenken, dass Nitrat nicht nur von der Düngung komme, sondern auch durch mechanische Bodenbearbeitung freigesetzt werde. Wenn Deutschland die Verschärfung der Düngeverordnung nicht umsetze, drohen Strafzahlungen von über 800 000 Euro am Tag. „Wie kommt man auf diesen Betrag?“, fragt Steitz. Die EU habe noch keine Straffeststellung getroffen. Wirtschaftsstaatssekretärin Daniela Schmitt kritisierte die Agrarpolitik des Bundes, die praxisfremde Forderungen stelle. „In dieser Form kann Rheinland-Pfalz der Novelle der Düngeverordnung im Bundesrat nicht zustimmen.“ Wie Steitz zudem erläuterte, seien dem Weinsektor Fördermittel von 38 Mio. Euro für das Jahr 2020 zugesichert worden. Die nationalen Stützungsprogramme im Weinbau sollen beibehalten werden. 2018 wurde die Schutzgemeinschaft Rheinhessen gegründet, die Änderungen der Lastenhefte beantragen darf. Das Mindestmostgewicht für Dornfelder soll in schwierigen Jahren gesenkt werden können. Auch für Abgrenzung und Herkunftsbezeichnungen seien Anträge beim Bundesministerium gestellt, aber noch nicht bewilligt.
Je kleiner die Herkunft, umso höher die Qualität
Bei der Reform des Weingesetzes 2020 soll am Zuwachs der Pflanzrechte um 0,3 Prozent der Rebfläche festgehalten werden. Dr. Michael Koehler, Bundeslandwirtschaftsministerium, stellte den derzeitigen Entwurf zum Weinbezeichnungsrecht vor. Es sollen der Weinbranche damit keine Steine in den Weg gelegt, sondern Vermarktungschancen eröffnet werden. Das Weingesetz soll den Rahmen vorgeben, den die Schutzgemeinschaften füllen können, aber nicht müssen. Kern ist ein Wechsel zur Herkunftsprofilierung mit drei Stufen: An der Spitze Lagenwein mit Mindestprofilierung im Weingesetz. In der Mitte Ortswein, hier sei es Aufgabe der Schutzgemeinschaften zu agieren und profilieren. Darunter Gutswein ohne Mindestprofilierung. So soll eine innergebietliche Profilierung stattfinden. Das neue System biete den Erzeugern hohe Flexibilität, aber es bestehe tatsächlich die Gefahr einer möglichen Scheinprofilierung. „Einschränkungen müssen zum Erfolg führen“, so Koehler. „Wenn wir dem Kunden klarmachen wollen, warum Lagenweine eine höhere Qualität haben als Gutsweine, dann muss das nachvollziehbar sein“, sagte Koehler. Mindestkriterien für Lagenweine im Weingesetz sind notwendig, um glaubwürdig zu sein. Außerdem schlägt der Experte als mögliches Gütezeichen „DGCs“ vor. Das könne im Export helfen Wein zu vermarkten, weil man das im Ausland kennt, ist Koehler überzeugt. „Alles, was keiner Profilierung entspricht, packen Sie in g.g.A. Rhein (geschützte geografische Angabe), zum Beispiel auch Markenweine.“
Lebhafte Diskussion
Klaus Schneider, Deutscher Weinbaupräsident erklärte bei der regen Diskussion, dass die 13 Anbaugebiete unterschiedliche Interessen haben. Im aktuellen Entwurf sind die bisherigen QW wieder in der Kategorie Ortsweine – da waren sich alle einig. Die Zweigleisigkeit von profilierten und nichtprofilierten g. U. (geschützte Ursprungsbezeichnung) lehnen alle ab. „DGC“ und „DGCs“ werden ebenso abgelehnt. Koehler erklärte, dass man es nicht nutzen müsse, aber die Möglichkeit im Gesetz verankern sollte. „Wir wollen ins Herkunftssystem wechseln, da macht DGC Sinn“, so Koehler. Schneider fasste die Haltung des Deutschen Weinbauverbandes zusammen: „Wir stehen zum vierstufigen System. Alle wollen ein einfaches, transparentes, gut bewerbbares System und der Gesetzgeber muss den Rahmen vorgeben.“ bs