Für den Weinjahrgang 2020 empfiehlt der Badische Weinbauverband seinen Mitgliedern einen durchschnittlichen Hektarertrag von 80 statt der üblichen 90 hl/ha. „Unsere Empfehlung ist ein Fingerzeig in Richtung Zukunft, denn mit der bevorstehenden Weingesetzänderung werden viele Entscheidungen an die Schutzgemeinschaften der Anbaugebiete übertragen. Somit können wir flexibler auf das Marktgeschehen reagieren und gleichzeitig die Spezifikationen der unterschiedlichen Qualitätsstufen beeinflussen“, erklärt Verbandsgeschäftsführer Peter Wohlfarth. Aktuell handle es sich lediglich um eine Empfehlung.
Empfehlung soll bald verbindlich werden
Eine entsprechende Änderung werde bei der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) beantragt, um die Erzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung Baden qualitativ weiter entwickeln zu können, so Wohlfarth. „Solche Maßnahmen zahlen letztlich auf unsere angestrebte Profilierung ein“, erklärt er. Zugleich betont der Geschäftsführer, dass ertragsreduzierende Maßnahmen nicht in allen Qualitätsstufen und auch nicht bei allen Sorten in gleichem Maße sinnvoll sind. Weingüter und Genossenschaften, die der Empfehlung des Verbandes folgen wollen, müssten in Abhängigkeit von Sorte, Qualitätsstufe und Absatzmöglichkeit selbst entscheiden, wo sie ertragsregulierende Maßnahmen vornehmen.
Die Empfehlung des Verbandes fand einstimmige Zustimmung bei einer Versammlung der Schutzgemeinschaft am 29. Juni 2020 in Oberbergen. Baden gibt als erstes deutsches Anbaugebiet eine entsprechende Empfehlung für den Jahrgang 2020 aus. Die Schutzgemeinschaft wird nach der bevorstehenden Änderung des Deutschen Weingesetzes wesentlichen Einfluss auf die Produktspezifikation in Baden haben und künftig die qualitative Entwicklung des Anbaugebietes weiter vorantreiben. WBV Baden