Weindestillation kann starten

Weinmarkt

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) ermöglicht nun mit einer Eilverordnung eine zeitlich befris­tete Destillation, um dem Überangebot an Wein entgegenzuwirken. Die Maßnahme ist für die Weinbaugebiete Württemberg und Rheinhessen vorgesehen. Dafür stellt die EU 14,16 Mio. aus der Agrarreserve bereit. Damit sollen 240.000 Hektoliter Rot- und Roséweine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) vom Markt genommen werden. Bis 1. April 2027 muss die Krisendestilla­tion abgeschlossen sein.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer dankt EU-Kommissar Christophe Hansen, dass er diese Notfallmaßnahme ermöglicht hat. Hohe Produktionsmengen, ein sich veränderndes Konsumverhalten und der Klimawandel setzen den deutschen und europäischen Weinbau stark unter Druck.
Bundesregierung und EU haben eine Reihe von Maßnahmen erarbeitet. So hat das BMLEH mit der Umsetzung des EU-­Weinpakets bürokratische Auflagen auf das notwendige Maß reduziert, zum Beispiel bei Anbauregelungen für Wein oder den Melde- und Buchführungspflichten. Zudem wurden die Bedingungen bei der Herstellung und Kennzeichnung von Weinen verbessert. BMLEH