Weinfonds unterstützt

FRANKEN

Seit Einführung des bayerischen Weinfonds am 1. Januar 2002 konnte die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) über die gesetzliche Abgabepflicht rund 16 Millionen Euro zur besonderen Förderung des Absatzes von Wein zur Verfügung stellen. Mit den Mitteln des bayerischen Weinfonds von jährlich einer Millionen Euro führt die für das gesamte Weinbaugebiet zuständige gebietliche Absatzförderungseinrichtung Gebietsweinwerbung Frankenwein-Frankenland GmbH (Würzburg) Maßnahmen zur Absatzförderung und Öffentlichkeitsarbeit durch. Antragsfrist für gruppenbezogene Maßnahmen Daneben werden auch Marketing-Aktivitäten für gruppenbezogene Maßnahmen im fränkischen Weinbau und am Bodensee gefördert. Förderanträge für Maßnahmen des Jahres 2018 können von Gruppen bis zum 31. Oktober 2017 bei der LWG gestellt werden. Das Antragsformular sowie ein Merkblatt zur Förderung steht auf der LWG-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung: www.lwg.bayern.de/weinbau/weinrecht/066668/index. php. Weitere Informationen gibt die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau in Veitshöchheim, Ansprechpartner ist Leonie Blank. Telefon 0931/9801258, E-Mail: poststelle@lwg.bayern.de. LWG