Weingewerbe fordert Klarheit zur Etikettierung

IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz

Bei der Umsetzung neuer Etikettierungsvorschriften sehen sich Unternehmen der Weinwirtschaft mit großer Unsicherheit sowie mangelnder Planungs- und Rechtssicherheit konfrontiert. Das nimmt die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz zum Anlass, Position zu beziehen.
Brennwert und Allergene verpflichtend aufs Etikett
Ende des Jahres 2023 endet die Befreiung für Wein von der obligatorischen Brennwert-, Nährwert- und Zutatenkennzeichnung. Nach den Vorgaben der EU haben die Weinerzeuger die Möglichkeit, ein E-Label-System anzuwenden und mittels QR-Code auf dem Wein­etikett auf die vollständige Nährwertdeklaration und das Zutatenverzeichnis zu verlinken. So können Konsumenten die Angaben künftig auf elek­tronischem Wege abrufen.
Betroffene sind in der Umsetzung verunsichert
Brennwertangabe und Allergenkennzeichnung müssen auch bei einem E-Label verpflichtend auf dem Etikett stehen. „Das E-Label ist eine sehr gute Möglichkeit, moderne Kommunikation, Verbraucher­erwartung und Branchenbedürfnisse miteinander in Einklang zu bringen“, lobt Albrecht Ehses, weinpolitische Sprecher der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz, die Brüsseler Rechtsgrundlage. Dennoch sind die Betroffenen in der Umsetzung der Vorschriften sehr verunsichert und richten zunehmend Fragen an die federführend zuständige IHK in Trier.
„Ob Weingüter, Kellereien, Weinhandel, Druckereien und weitere Dienstleister, alle erwarten klare Aussagen, um rechtssicher die nächsten Schritte planen zu können“, so Ehses. Leider fehlten noch die Vorgaben aus der delegierten Verordnung der EU-Kommission und damit zum Beispiel Klarstellungen zur Angabe der Sulfite oder der Verwendung von E-Nummern, die zur Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen verwendet werden müssen.
Die Branche müsse wissen, ab wann welche Erzeugnisse mit Nährwert und Zutaten auszustatten seien. „Mit dem 8. Dezember 2023 steht zwar ein Datum fest, doch was ist mit Erzeugnissen, die zu diesem Stichtag im Fass in den Betrieben lagern oder abgefüllt aber nicht etikettiert sind?“, fragt der Weinexperte und fordert, dass allein auf die Herstellung der Weine abgestellt wird. Vor dem Stichtag hergestellte Weinerzeugnisse könnten dann weiterhin ohne Angabe des Zutatenverzeichnisses und der Nährwertdeklaration in Verkehr gebracht werden.
In dem Zusammenhang weist die IHK-Arbeitsgemeinschaft auf eine parallel geführte Diskussion hin, die eine in den nächsten Jahren zu erwartende Anpassung der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) betrifft. Auch hier sind E-Labels geplant. „Entgegen den ab Ende des Jahres geltenden Weinrechtsregelungen ist dies aber momentan noch reine Zukunftsmusik“, erläutert Ehses. Doch auch in Bezug auf die LMIV erwarten die IHKs von der Politik, dass moderne und digitale Wege der Verbraucherinformation branchenübergreifend vorangetrieben werden und damit das E-Label für Weinerzeugnisse perspektivisch gesichert bleibt. ihk