Weinkennzeichnungsvorschriften

EU-Kommission hat Q&A veröffentlicht

Die EU-Kommission hat das im Entwurf bereits heftig diskutierte Q&A-Dokument zur Umsetzung der neuen Weinkennzeichnungsvorschriften im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie ließ sich nicht davon überzeugen, dass die Umsetzung der digitalen Kennzeichnung in Form eines QR-Codes nur sinnvoll ist, wenn ein international verständliches „i“ auf dem QR-Code als ausreichend angesehen wird.
Trotz aller Bemühungen der Landwirtschaftsminister der großen europäischen Weinnationen und zahlreicher weiterer Mitgliedstaaten, außer dem deutschen Agrarminister, hat sich die Kommission nicht überzeugen lassen. Sie stellt in dem Q&A-Dokument (Frage&Antwort) zu Frage 38 klar, dass ein „i“ nicht ausreichend ist, um den QR-Code zu kennzeich­nen und beharrt darauf, dass auf dem Etikett das Wort „Zutaten“ stehen muss. Damit folgt man dem vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geforderten Weg einer textlichen Kennzeichnung des digitalen Einfallstors mit allen für die Branche negativen Konsequenzen.
Auch mit dem nun vorliegenden Kommissionsdokument ist nicht klar, ob die Ergänzung um das Wort „Zutaten“ von den Überwachungsbehörden der Bundesländer als ausreichend angesehen wird. Diese fordern mitunter einen Hinweis auf die ebenfalls über den QR-Code abrufbare Nährwertdeklaration.
Bei einer Sitzung des Comité Vins in Brüssel hat der Verband Deutscher Sektkellereien den Leiter der AGR-Einheit der EU-­Kommission getroffen, der die finale Entscheidung der Kommission erläuterte. Der Verband Deutscher Sektkellereien bezweifelt die Rechtmäßigkeit. Aus seiner Sicht lässt sich aus dem EU-Verordnungstext keine rechtliche Verpflichtung ableiten, einen textlichen Hinweis wie Zutaten oder Nährwertdeklaration auf dem Etikett zu fordern. Die Kommission bemüht sich in keiner Weise, eine pragmatische Übergangslösung zu finden. Die Vollversammlung des Comité Vins hat daraufhin beschlossen, juristisch gegen das EU-Dokument vorzugehen. red