Die „Weinkultur in Deutschland“ wurde am 19. März 2021 von der Kulturministerkonferenz auf Empfehlung des Expertenkomitees der Deutschen UNESCO-Kommission in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Dies erfolgte aufgrund eines Antrags, der von der Deutschen Weinakademie (DWA) im Oktober 2019 beim zuständigen Sekretariat für das Welterbe in Rheinland- Pfalz im Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur eingereicht wurde.
Das Expertenkomitee würdigt die Weinkultur in Deutschland als offene, lebendige und wandlungsfähige Traditionspflege, die gesellschaftlich stark verankert ist. In der Begründung wird hervorgehoben, dass die Weinkultur in Deutschland soziale, handwerkliche, kulturlandschaftliche und sprachliche Aspekte sowie zahlreiche Feste und Bräuche beinhaltet. In den Weinbauregionen selbst würde die Weinkultur den Lebensrhythmus vieler Menschen prägen und hätte oftmals lokale, identitätsstiftende Wirkung.
„Wir sind überglücklich und freuen uns mit allen Trägern der Weinkultur in Deutschland riesig über diese Entscheidung“, so die Geschäftsführerin der Deutschen Weinakademie, Monika Reule. „Damit wird die Leistung aller, die Weinkultur mit Leben füllen und weiterentwickeln, gewürdigt.“ Die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes werde die Leistungen für den Erhalt des Kulturgutes Wein und der Kulturlandschaften stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken, sodass sie Wertschätzung erfahren, die sie verdienen.“ Der Antrag der Deutschen Weinakademie wurde vom Land Rheinland-Pfalz durch das Wirtschaftsministerium unterstützt und vom Kultusministerium begleitet. Darüber hinaus sei die Deutsche Weinakademie für die Unterstützung vieler Menschen, die die Weinkultur bundesweit aktiv mitgestalten, dankbar, so Reule. Diese breite Unterstützung sei mit ausschlaggebend für den Erfolg der Bewerbung gewesen. DWI