Baden-Württembergs Weinbauern können auch künftig mit einer Förderung ihrer Versicherungsprämien für die Risiken Starkfrost, Sturm und Starkregen rechnen. Die zunächst auf drei Jahre ausgelegte Förderung wird entsprechend der im Koalitionsvertrag der Landesregierung getroffenen Vereinbarung in eine dauerhafte Fördermaßnahme überführt.
Auch eine Weiterführung als Maßnahme des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in der Zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) werde geprüft. Ausschlaggebend für die Fortführung war die sehr gute Beteiligung der Betriebe am Pilotprojekt „Ertragsversicherung Obst- und Weinbau“. Im zweiten Projektjahr haben mehr als 1.600 Obst- und Weinbaubetriebe mit 15.800 ha teilgenommen, damit seien in Baden-Württemberg etwa 45 % der Kernobst- und 35 % der Weinbauflächen frostversichert.
Wie das Ministerium erläuterte, werden die Bescheide für das aktuelle Förderjahr seit Mitte November versendet, sodass die Zuschüsse zu den Prämien in den meisten Fällen noch 2021 ausbezahlt werden.
Das Antragsverfahren zur Förderung von Versicherungsprämien für das Anbaujahr 2022 läuft noch bis 1. März 2022. Zuwendungsfähig sind Einzel- als auch Mehrgefahrenversicherungen sowie Ein- und Mehrjahresverträge. Bei mehrjährigen Versicherungsverträgen muss für 2022 ein neuer Antrag gestellt werden (https://foerderung.landwirtschaft-bw.de). age