Weniger neue Rebflächen genehmigt

Neuanpflanzungen

Die zurückgegangene Nachfrage nach Wein und zusätzliche Beschränkungen von Pflanzgenehmigungen im rheinland-pfälzischen Weinrecht wirken sich deutlich auf die genehmigten Rebflächen für Neuanpflanzungen aus. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) nahm dieses Jahr 364 Anträge für rund 109 ha an und konnte davon 62,14 ha genehmigen.
Im Vergleich dazu, war im Jahr 2025 die für Neuanpflan­zungen beantragte Rebfläche mit insgesamt 294 ha fast dreimal so hoch. Davon wurden 110 ha genehmigt. Hatte die BLE von 1. Januar bis 28. Februar 2025 noch 1.163 Anträge erhalten, waren dies 2026 nur noch 364 Anträge.
Durch die Beschränkungen in Rheinland-Pfalz bewilligte die BLE hier 18,38 ha neue Rebfläche, davon 5,74 ha in der Pfalz und 12,25 ha in Rheinhessen. Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Saarland und Schleswig-Holstein haben keine neugenehmigten Rebflächen. Ebenso haben Mosel, Hessische Bergstraße, Mittelrhein und Rheingau keine neugenehmigten Rebflächen.
Weitere 2,23 ha entfallen auf Landweingebiete und 27,25 ha auf Gebiete ohne geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder geschützte geografische Angabe (g.g.A.). Antragsteller, die weniger als 50 % der beantragten Fläche erhalten haben, können die genehmigte Fläche innerhalb eines Monats zurückgeben. In Deutschland dürfen jährlich maximal 0,3 % der Anbaufläche des Vorjahres als neue Rebflächen genehmigt werden. BLE