Eine nachvollziehbare Herkunft auf den Etiketten von alkoholfreiem Wein wünschen sich die Rheingauer Winzer, wie der Rheingauer Weinbauverband e.V. in einer Pressemitteilung kürzlich bekannt gab. Laut Weinverordnung darf entalkoholisierter Wein nicht mit der Angabe der Region oder der Berufsbezeichnung Winzer vermarktet werden. Diese Regelungen erschwerten die Vermarktung alkoholfreier Weine von Weingütern mit Trauben aus der Region, heißt es in der Mitteilung. Dies schade vor allem kleinen Weinbaubetrieben, die unter geringen Fassweinpreise leiden und neue Absatzwege brauchen – alkoholfreie Produkte seien ein Lösungsansatz.
Da die Entalkoholisierung Dienstleister übernehmen, darf zudem das Weingut nur unter der Bezeichnung „Vertrieb“ auf der Flasche stehen. „Dennoch wäre es wünschenswert, dass die Bezeichnung „Winzer“ auch für alkoholfreie Weine genutzt werden darf, deren Grundweine in einem Weingut gekeltert wurden“, betont Weinbaupräsident Peter Seyffardt. „In den Weinen liegt das Herzblut des Winzers und nur mit einem guten Grundwein kann auch ein geschmackvoller alkoholfreier Wein entstehen“, so Seyffardt weiter.
Anreicherungsverbot hat wirtschaftliche Folgen
Verschärft würden die Vorgaben durch das Anreicherungsverbot für alkoholfreie Weine. „Leider ist die wirtschaftliche Auswirkung dieser Regelung dramatisch, denn viele Winzer wissen kurz nach der Lese noch nicht, ob sie ihren Wein (mit Alkohol) auch vollständig verkauft bekommen“, klagt Markus Bonsels vom Weingut Bibo Runge in Hallgarten, der mit seinem alkoholfreien Wein „Resolution“ international Anklang findet.
Darüber hinaus führt der Verband an, dass alkoholfreie Weine derzeit nicht mit der Bezeichnung Bio- beziehungsweise Öko-Wein vermarktet werden dürfen. Dieses Versäumnis lasse eine große Zielgruppe außer Acht, die Wert auf Bio-Produkte lege und durchaus bereit sei, dafür mehr Geld auszugeben, heißt es in der Mitteilung. Die Kombination aus alkoholfrei, vegan und biologischen Erzeugnissen spreche Konsumenten, die Wert auf Achtsamkeit, Gesundheitsbewusstsein und Nachhaltigkeit legen, besonders an, so der Verband. Änderungen von Seiten des Gesetzgebers sind aber bereits angestoßen
(s. S. 11). red