Zur GAP nach 2027 Perspektiven für Weinbau

DWV-Mitgliederversammlung

Foto: Bettina Siée
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Weinbauverbands (DWV) fand am 18. Juni am TechCampus der Hochschule Heilbronn statt. Ein Schwerpunkt war die Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie ihre Bedeutung für die Zukunft des Weinbaus in Europa. Das Ziel war, gemeinsam die Herausforderungen für den Weinbau im Rahmen der GAP zu beleuchten und rechtliche Lösungsansätze zu diskutieren, auch mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit der Betriebe sowie die Förderung des Nachwuchses.
Klaus Schneider, DWV-Präsident, betonte, dass der deutsche Weinbau vor zahlreichen Herausforderungen stehe. Zugleich gebe es national und europäisch eine zunehmende Bereitschaft, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, etwa bei der GAP nach 2027, dem Geo- und Pflanzenschutz und bei der Marktstabilisierung.
Schneider nannte Kernforderungen des DWV. Erstens die nationale Umsetzung der europäischen Geoschutzreform, die nur gelingt, wenn Bund und Länder an einem Strang ziehen und die Berufsverbände früh einbinden. Entscheidend sei, dass die Möglichkeiten der EU-Reform den deutschen Weinregionen zugänglich gemacht werden, was besonders die Anerkennung und Finanzierung von Erzeugervereinigungen betrifft.
Als zweites nannte Schneider, dass Kriseninstrumente dauerhaft in die GAP nach 2027 integriert werden müssen. So die Maßnahmen des EU-Weinpakets. Schneider forderte:
die Beibehaltung einer eigenständigen, verpflichtenden Mittelzuweisung für den Weinsektor, die Fortführung sektoraler Weinprogramme mit den bestehenden Interventionen, Rodungsmaßnahmen sowie die Einführung einer Rota­tionsbrache.
Die Rotationsbrache ermögliche, anders als dauerhafte Rodungen, eine befristete Anpassung der Produktionsmenge, ohne die langfristigen Kapazitäten der Betriebe aufzugeben. Der DWV fordert einen Anbaustopp mit nicht übertragbarem Vorweg­abzug (3 ha pro Bundesland).
So wichtig wie der Fortschritt auf EU-Ebene ist drittens die Weiterentwicklung des Weinrechts auf nationaler Ebene. Der DWV begrüßt die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen, besonders die Regeln zum Ersten und Großen Gewächs sowie zum Herbstbuch.
Viertens: Das Auftreten neuer Schaderreger, wie Amerika­nische Rebzikade, Goldgelbe Vergilbung, Reblaus und Japankäfer zeigen, dass die Betriebe Pflanzenschutz benötigen.
Ansätze gehen in die richtige Richtung
Der DWV begrüßt das Vereinfachungspaket Food & Feed Safety Omnibus der EU-Kommission, das Bürokratie abbauen, Innovationen fördern und die Wettbewerbsfähigkeit stärken kann. Dies müsse im Gesetzgebungsverfahren verteidigt werden:
schnellere, wissenschaftsbasierte Zulassungsverfahren, gegenseitige Anerkennung von Zulassungen in der EU sowie zonale Zulassungen und konsequente Anwendung des Grundsatzes „Kein Verbot ohne Alternative“.
Ein Zukunftsthema bleibt fünftens der Einsatz von Drohnen im Pflanzenschutz, was in Steillagen Vorteile für Arbeitssicher­heit, Umwelt- und Ressourcenschutz bietet. Der DWV begrüßt die Bestrebungen der EU-Kommission, Drohnen in den Rechtsrahmen für Pflanzenschutzanwendung einzubeziehen, fordert aber zugleich am praktischen Nutzen orientierte Anpassungen zu Umsetzungsfristen und Zulassungsvoraussetzungen.
Ein Anliegen ist sechstens die Forderung, Kaliumphosphonat für den Ökoweinbau wiederzuzulassen.
Wiederherstellung der Natur
Siebtens: Mit großer Aufmerksamkeit verfolgt der DWV den europäischen Nature Restoration Law (NRL), die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. Der Weinbau stellt weder den Schutz der Umwelt noch die Wiederherstellung geschädigter Naturräume infrage. „Unsere Betriebe bewirtschaften seit Generationen einzigartige Kulturlandschaften und erhalten die Artenvielfalt. Biodiversität entsteht nicht gegen, sondern mit uns“, betonte Schneider. Mit Sorge blickt der DWV auf die bisher erkennbare Ausgestaltung, denn die betroffenen Grundeigentümer und Bewirtschafter sind nicht eingebunden. Es gebe keinen Dialog.
Die Rahmenbedingungen sind unklar, was langfristige Investitionen erschwert. Hinzu kommt, dass keine Mittel für die Umsetzung der Wiederherstellung vorgesehen sind. Eine Finanzierung über GAP-­Mittel sieht der DWV kritisch, da dies zu Lasten anderer Maßnahmen im Weinbau gehen würde.
Prof. Dr. Engel Arkenau, Abteilungsleiterin und Digitalisierungsbeauftragte im Bundeslandwirtschaftsministerium, verwies auf 1 Mio. Euro für eine Informationsoffensive, die vom DWI umgesetzt werde.
Baden-Württemberg sagt Rotationsbrache zu
Die neue baden-württembergische Landwirtschaftsministerin Marion Gentges versteht, dass der Weinbau die Kulturlandschaft, das gesellschaftliche Leben und die re­gionale Identität prägt. Sie fordert, dass die zweite Säule der GAP in den Händen der Länder bleibt und diese weiterhin eigene Agrarumwelt-, Investitions- und Struk­turprogramme ausgestalten können. Die Ministerin sagte für 2027 die Rotationsbrache mit 2.500 Euro pro Hektar zu. Mittelfristig müsse diese in eine bundesweite oder europäische Maßnahme überführt werden.
Christian Gaebel, Referatsleiter Agrar- und Förderpolitik DBV, informierte über Auswirkungen der GAP auf den Weinbau. Norbert Lins, Stellvertretender Vorsitzender des Agrarausschusses im EU-Parlament und Berichterstatter zur GAP, berichtete, dass massive Veränderungen diskutiert werden. Er fordert die Beibehaltung der zwei Säulen und möchte keine Koppelung von Agrarzahlungen an das Renteneintrittsalter. Die GAP müsse Maßnahmen in einem flexibel gestalteten Umwelt- und Klimaschutzkonzept der GAP eu-weit harmonisieren.
Johannes Schmuckenschlager, Vizepräsident AREV und Präsident des Weinbauverbandes Österreich, moniert unterschiedliche Pflanzenschutzmittelzulassungen in der EU und weitere Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedsländern. DWV/bs