Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) bietet ihren Versicherten einen Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining an, wenn dieses nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. (DVR) durchgeführt wird. Bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen werden Geschwindigkeit, Beschleunigung und Gespannlänge oft falsch eingeschätzt. Nasse Fahrbahn und schlechte Sicht machen die Situation oft unüberschaubar. Obwohl der Anteil landwirtschaftlicher Verkehrsteilnehmer gering ist, sind Traktor-Anhänger-Gespanne immer wieder in Unfälle verwickelt.
Deshalb bietet die LBG Zuschüsse zu Fahrsicherheitstrainings an. Neben Teilnahmen mit Schleppern und LKW werden auch solche mit Transportern, Motorrädern, PKW und auf Anfrage auch mit Spezialmaschinen gefördert. Die Teilnehmer üben bei simulierten Bedingungen mit Eis, Schnee und Regen auf der Straße umzugehen. Auch An- und Abkuppeln von Gespannen sowie das Rangieren mit landwirtschaftlichen Maschinen wird geübt.
Betrieb kann jährlich einen Zuschuss beanspruchen
Jeder Betrieb kann hierfür einmal jährlich einen Zuschuss beanspruchen. Die Kosten eines Trainings sind von den Betrieben zu zahlen. Die LBG zahlt den Zuschuss nur an den Mitgliedsbetrieb. Die Trainings werden je nach Fahrzeugart mit 50 bis 150 Euro gefördert.
Der Zuschuss kann unter Angabe der Teilnehmerzahl des Betriebes, der Mitgliedsnummer sowie Fahrzeugart und des Programms des Anbieters formlos per Fax an 0561/785-219068 oder per E-Mail an foerderung_praevention@svlfg.de beantragt werden. Im Internet unter www.dvr.de/praevention/trainings/anbieter-von-sicherheitstrainings sind Trainingsplätze zu finden. SVLFG