Nur leichte Rückgänge in Rheinland-Pfalz

Qualitätsweinprüfung 2024

Foto: LWK RLP/Heiko Schmitt
Sachverständige der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz haben im Jahr 2024 rund 73.000 Partien mit insgesamt 4,58 Mio. Hektoliter Qualitätswein geprüft. Mit 3,2 % weniger Menge ist der Rückgang zum Vorjahr 2023 deutlich geringer ausgefallen, als im Jahr zuvor (minus 7,8 %). Die Anstellungen nach Weinarten zeigen im Vergleich zum Vorjahr bei Weißwein keine Rückgänge, wohingegen Rotwein bei minus 14,7 % und Roséweine bei minus 5,8 % liegen.
Auch die Anstellungen nach Rebsorten zeigen Verschiebungen. Während sich die Hauptsorte Riesling mit einer geprüften Menge von 1,34 Mio. Hektolitern und einem leichten Minus von 0,4 % annähernd auf Vorjahresniveau bewegt, gibt es auch Rebsorten, die bei der Qualitätsweinprüfung deutlich zugelegt haben. Hierzu gehören Grauburgunder (0,48 Mio. Hektoliter mit einem Plus von 7,1 %), Spätburgunder (0,24 Mio. Hektoliter, plus 3,5 %) und insbesondere Sauvignon Blanc (0,12 Mio. Hektoliter, plus 19 %). Deutliche Rückgänge hingegen sind beim Dornfelder (0,51 Mio. Hektoliter, minus 18,2 %) und beim Portugieser (0,15 Mio. Hektoliter, minus 13,5 %) festzustellen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass beide Rebsorten verstärkt für Roséwein verwendet und häufig ohne Rebsortenbezeichnung als Cuvée vermarktet werden.
Auch bei den Anstellungen nach Betriebsarten zeigen sich Unterschiede. Während Handelsunternehmen (2,75 Mio. Hektoliter, minus 1,7 %) nur leichte Rückgänge verzeichnen, sind diese bei den Weingütern (1,22 Mio. Hektoliter, minus 8,3 %) deutlich höher, während genossenschaftliche Unternehmen (0,6 Mio. Hektoliter, plus 1,1 %) sogar leichte Zuwächse erzielen.
Anstellungen in den Gebieten unterschiedlich
Auch die Entwicklung der Qualitätsweine nach Anbaugebieten ist uneinheitlich. So liegt die Pfalz (1,81 Mio. Hektoliter, minus 0,4 %) annähernd auf Vorjahresniveau, während etwa Rheinhessen (1,87 Mio. Hektoliter, minus 4,1 %) und die Mosel (0,6 Mio. Hektoliter, minus 4,9 %) höhere Rückgänge zu verzeichnen haben. In Rheinland-Pfalz werden rund 80 % der gesamten Ernte als Qualitätswein vermarktet. Die übrigen Erzeugnisse werden in den Kategorien Landwein (dazu gehören Federweißer, Perlwein/Secco oder Sekt mit Jahrgangsangabe) oder in der Kategorie Grundwein vermarktet. Dieser Kategorie werden zum Beispiel Traubensaft, Grundwein für aromatisierten Wein (Glüh­wein, Hugo) oder Sektgrundwein ohne Rebsortenangabe zugeordnet. lwk