5.000 Euro/ha Prämie für dauerhafte Rodung

Rheinland-Pfalz und Franken

Foto: DLR Rheinpfalz
Rheinland-pfälzische Weinbaubetriebe können 5.000 Euro pro Hektar für eine dauer­hafte Rodung erhalten. Voraussichtlich ab November 2026 können Betriebe über das WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz elektronische Anträge für eine „dauerhafte Rodung von produktiven Rebflächen“ in Rheinland-Pfalz stellen.
Das Weingut muss die produktive Rebfläche in seiner Weinbaukartei führen, über ordnungsgemäße Traubenerntemeldungen aus den Jahren 2024 und 2025 verfügen sowie fristgerecht die Traubenerntemeldung 2026 einreichen. Ausgeschlossen von der Rodungsprämie sind Rebflächen, die innerhalb der letzten fünf Jahren an einer Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen teilgenommen haben und Flächen mit einer Hangneigung von über 30 % (Steil­lagen).
Nach der Bewilligung der Rodung und der anschließenden, ordnungsgemäß durchgeführten und gemeldeten Rodung erhält der Betrieb einen Zuschuss von 5.000 Euro pro Hektar. Die Auszahlung erfolgt spätestens im Oktober 2027.
Der finanzielle Anreiz soll das Produktionspotenzial nachhaltig senken und zur Marktentlastung beitragen. Bei Inanspruchnahme der Förderung kann für diese Fläche keine Genehmigung für eine Wiederbepflanzungen beantragt werden.
Keine Anträge auf Neuanpflanzungen möglich
Darüber hinaus werden alle Genehmigungen für Neuanpflanzungen des Betriebes gelöscht. In den folgenden zehn Jahren können keine Anträge auf Neuanpflanzungen gestellt werden. Diese Maßnahme soll einmalig angeboten und mit EU-Mitteln des Sektorprogramms Wein im Rahmen der ersten Säule der GAP finanziert werden.
Weitere Informationen werden rechtzeitig vor Antragsbeginn auf der Homepage des Weinbauministeriums eingestellt. Die Prämie ist nur eine von mehreren Maßnahmen für die Zukunft des Weinbaus in Rheinland-Pfalz.
Rodungsprämie für Franken in Arbeit
Auch Bayern arbeitet an der Umsetzung der Rodungsprämie, die 5.000 Euro pro Hektar betragen soll. Eine Antragstellung soll den Franken ab Dezember möglich sein.
Ergänzend will das Münchner Ministerium die Steillagenförderung aus dem Kulturlandschaftsprogramm ab dem kommenden Jahr um 50 % anheben und in der höchsten Erschwernisstufe von 4.000 Euro auf 6.000 Euro pro Hektar erhöhen.
Das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium hat derzeit kein solches Programm vorgesehen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) hatte zuvor unter den potenziell betroffenen Ländern gefragt, für wen eine solche Maßnahme infrage komme. Zur Durchführung des EU-Weinpakets sei am 4. September die Intervention „Dauerhafte Rodung produktiver Rebflächen“ in den nationalen Strategieplan der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für diese Länder aufgenommen worden. Damit stehe es diesen Ländern nun frei, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Auch Frankreich greift auf das Instrument der Rodungsprämie zurück, um das Produktionspotenzial zu senken. Dort können Winzer seit Februar 2026 Anträge auf Rodung stellen. Sie sollen 4.000 Euro/ha erhalten. mlwuf-rlp/age