60 % weniger Neupflanzungen beantragt

Pflanzgenehmigungen

Die zusätzlichen Beschränkungen von Pflanzgenehmigungen im rheinland-pfälzischen Weinrecht und die anhaltende Krise im Weinmarkt wirken sich auf die neu genehmigten Rebflächen aus: Hatte die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) 2024 noch 309 ha neue Rebfläche genehmigt, sind es 2025 deutschlandweit nur 110 ha. Insgesamt wurden bei der BLE rund 294 ha für Neuanpflanzungen beantragt – 58,65 % weniger als 2024 (711 ha).
Rheinland-Pfalz reagierte auf die Krise und beschränkte mit einer Verordnungsänderung zum 1. Januar 2025 die Zuteilung von Pflanzgenehmigungen zunächst bis 2026. So können maximal 44,85 ha (bisher 638 ha) für Rheinland-Pfalz an Neupflanzgenehmigungen zugeteilt werden. Die BLE bewilligte daher in Rheinland-­Pfalz 2025 nur 30 ha neue Rebflächen, davon 13 ha auf Rheinhessen und 11 ha auf die Pfalz.
Die Krise im Weinbau und die rheinland-pfälzischen Beschränkungen zeigen sich auch im Rückgang der eingereichten Anträge (um 48 %): Hatte die BLE im Antragszeitraum 1. Januar bis 29. Februar 2024 noch 2.246 Anträge erhalten, waren es im vergleichbaren Zeitraum für 2025 noch 1.163 Anträge.
Unterteilt nach Anbauregionen mit geschütztem Ursprung (g.U.) ergeben sich 2025 die in Tabelle 2 angegebenen neuen Rebflächen. Weitere 41,74 ha entfallen auf Landweingebiete und 27,5 ha auf Gebiete ohne geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder geschützte geografische Angabe (g.g.A.).
In Deutschland dürfen jährlich maximal 0,3 % der bepflanzten Anbaufläche des Vorjahres als neue Rebflächen genehmigt werden. Stichtag ist jeweils der 31. Juli. BLE