Der Antrag für die Agrardieselerstattung des Verbrauchsjahres 2022 kann noch bis Samstag, 30. September 2023, gestellt werden. Die Zollverwaltung stellt den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft den Online-Antrag zur Agrardieselentlastung über das Zoll-Portal www.zoll-portal.de zur Verfügung. Hier kann der Antrag digital ausgefüllt werden. Anschließend wird er elektronisch dem Hauptzollamt übermittelt (Online-Antrag 1140 oder 1142).
Voraussetzung ist eine Registrierung und eine sichere Identifizierung. Dazu benötigen die Betriebe ein Elster-Zertifikat. Der Zugang über eine Mailadresse und Passwort ist nicht ausreichend. Wer kein Elster-Zertifikat besitzt, sollte umgehend auf www.elster.de ein Benutzerkonto erstellen und die Zertifikatsdatei beantragen.
Die Registrierung ist zwingend für eine Organisation (Arbeitgeber, Unternehmer, Verein), auch wenn man ein Einzelunternehmen ist. Eine Antragstellung per Papier ist nur noch dieses Jahr möglich und kann unter www.zoll.de – Suchbegriff „1140“ oder „1142“ heruntergeladen werden. Ebenfalls sind sie im Mitgliederbereich der Homepage des BWV Rheinland-Pfalz Süd e.V. eingestellt. Der Antrag ist beim Hauptzollamt Dresden, Standort Löbau, Agrardieselvergütung, Postfach 100227, 01072 Dresden, Telefon 0351/46440 einzureichen. bwv