Allgemeinverfügung gegen den Japankäfer

RHEINLAND-PFALZ

Foto: Olaf Zimmermann
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat mit Wirkung zum 2. September eine Allgemeinverfügung erlassen, um die Ausbreitung des Japankäfers (Popillia japonica) in Rheinland-Pfalz zu verhindern.
Landwirtschafts- und Weinbauministerin Daniela Schmitt zeigt sich besorgt angesichts der zunehmenden Ausbreitung des Japankäfers im Südwesten Deutschlands. Sie begrüßt das schnelle Handeln der zuständigen Behörde und appelliert an alle Betroffenen, die angeordneten Maßnahmen dringend einzuhalten. Noch gebe es keine Fänge des Schädlings in Rheinland-Pfalz, was sich jedoch sehr schnell ändern könne.
Verdächtige Funde melden
Betroffen ist aktuell eine sogenannte Pufferzone in der Stadt Mainz und der Verbandsgemeinde Bodenheim. Die Bevölkerung wird um Mithilfe gebeten. Wer einen verdächtigen Käfer entdeckt, sollte ihn einfangen, aufbewahren und fotografieren sowie den Pflanzenschutzdienst der ADD unter japankaefer@add.rlp.de informieren.
Der Japankäfer ist nahe der Landesgrenze in Hessen gefunden worden. Die Käferart ist als Quarantäneschädling eingestuft, weil sie mehr als 400 Pflanzenarten befällt und insbesondere Wiesen, Rasenflächen, Zierpflanzen sowie Wein- und Obstbau stark beeinträchtigen kann.
Was bedeutet das für Bürger und Betriebe?
Neben den vom Bundesland Hessen zu treffenden Maßnahmen wird in Rheinland-Pfalz im gefährdeten Gebiet eine Pufferzone errichtet. Betroffen sind Flächen links des Rheins der Stadt Mainz und der Verbandsgemeinde Bodenheim. In der Pufferzone gelten mindestens drei Jahre besondere Maßnahmen:
Der Transport von Pflanzen mit Erde aus diesem Gebiet heraus ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Die Verbringung von Oberboden bis zu 30 cm Tiefe aus der Pufferzone heraus ist ganzjährig untersagt.
Vom 1. Juni bis 30. September gilt ein grundsätzliches Verbot für das Verbringen von Pflanzenmaterial aus der Grünpflege und unbehandelten Pflanzenresten aus der Pufferzone heraus.
Betriebe, die mit Pflanzen arbeiten, sind verpflichtet, ihre Produktionsparzellen und Pflanzenbestände sowie deren Umgebung im Umkreis von 100 m zu überwachen und bei Verdacht auf den Japankäfer sofort den Pflanzenschutzdienst der ADD zu informieren.
Alle Infos und die notwendigen Maßnahmen im Detail sind immer aktuell unter https://add.rlp.de/japankaefer zur finden. ADD